Der Antrag wurde abgelehnt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.12.2021 beantragt
der SC Selfkant e.V. eine Kostenbeteiligung an den jährlich entstehenden
Aufwendungen für den Rasendünger, die für eine bedarfs- und umweltgerechte
Düngung der genutzten Sportrasenflächen notwendig sind. Das Schreiben ist als
Anlage beigefügt. In dem Schreiben führt der SC Selfkant aus, dass sich die
jährlichen Kosten zur Düngung der Rasenplätze auf ca. 4.000 € - nur reine
Materialkosten – ohne Arbeitsleistung - belaufen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der
Gemeinde Selfkant hat im Jahr 2013 beschlossen, den Vereinen zur Überarbeitung
der genutzten Sportplätze 355,00 € je Sportplatz als Zuschuss zu gewähren.
Weiter heißt es in dem Beschluss, dass es jedoch im eigenen Interesse der
Sportvereine liegt, die Sportplätze durch sachgemäßen Unterhalt in einem guten
Zustand zu erhalten und den gewährten Zuschuss zweckentsprechend zu verwenden.
Dies ist auch
in den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an
Vereine und Jugendgruppen unter 4.2 Sonderregelungen – Mäharbeiten und
Unterhaltungsarbeiten auf den Rasensportplätzen – festgeschrieben. Die
Richtlinien sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Sollte eine Änderung der
Zuschüsse zu den Unterhaltungsarbeiten auf den Rasensportplätzen beschlossen
werden, müssten zuvor die Richtlinien angepasst bzw. geändert werden.
Die Parteien im
Ausschuss waren der Meinung, angesichts der angespannten Haushaltslage über die
normalen Zuschüsse zur Pflege der Sportplätze keine weiteren Zuwendungen zu zahlen.
Hierüber wurde
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig