Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.12.2021 beantragt der
SC Selfkant e.V. eine Kostenbeteiligung an den jährlich entstehenden
Aufwendungen für den Rasendünger, die für eine bedarfs- und umweltgerechte
Düngung der genutzten Sportrasenflächen notwendig sind. Das Schreiben ist als
Anlage beigefügt. In dem Schreiben führt der SC Selfkant aus, dass sich die
jährlichen Kosten zur Düngung der Rasenplätze auf ca. 4.000 € - nur reine
Materialkosten – ohne Arbeitsleistung - belaufen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Selfkant hat im Jahr 2013 beschlossen, den Vereinen zur Überarbeitung der
genutzten Sportplätze 355,00 € je Sportplatz als Zuschuss zu gewähren. Weiter
heißt es in dem Beschluss, dass es jedoch im eigenen Interesse der Sportvereine
liegt, die Sportplätze durch sachgemäßen Unterhalt in einem guten Zustand zu
erhalten und den gewährten Zuschuss zweckentsprechend zu verwenden.
Dies ist auch in den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen unter 4.2 Sonderregelungen – Mäharbeiten und Unterhaltungsarbeiten auf den Rasensportplätzen – festgeschrieben. Die Richtlinien sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Sollte eine Änderung der Zuschüsse zu den Unterhaltungsarbeiten auf den Rasensportplätzen beschlossen werden, müssten zuvor die Richtlinien angepasst bzw. geändert werden.
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag ist zu beraten und der Gemeindevertretung eine
Beschlussempfehlung zu unterbreiten.
Finanzielle Auswirkungen |
ja |
Anlagevermögen |
--- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
nein |
Abwicklung über Produkt |
42100 |