Beschluss:
Dem Antrag
wurde zugestimmt.
Mit Schreiben vom 02.12.2021 beantragt
die Bauherrengemeinschaft eine Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben-
und Erschließungsplanes VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz -.
Es ist vorgesehen, im Bereich des
Vorhaben- und Erschließungsplanes VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz –
zwei Fahrradgaragen und einen Müllplatz außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen zu errichten. Die Verlegung des Standortes ist notwendig, da
aufgrund massiver Lieferzeitverlängerung der Fahrradgaragen zwischenzeitlich
nicht überfahrbare Entwässerungsanlagen das Aufstellen am ursprünglich
vorgesehenen Standort nicht mehr ermöglichen. Die ursprünglich dort geplanten
Stellplätze wurden vor den Standort der Fahrradgaragen vorgelagert. Die für die
einzelnen Bauvorhaben notwendigen Stellplätze sind vorhanden und wurden beim
jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig