Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschloss, den Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2020
in der vorliegenden Form.
Sachverhalt:
Grundsätzlich haben sämtliche Kommunen
gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag
31. Dezember einen Gesamtabschluss, der die Jahresabschlüsse sämtlicher
verselbständigter Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form konsolidiert sowie einen Gesamtlagebericht nach Absatz 2
aufzustellen.
Hiervon abweichend sind Kommunen gemäß §
116a Absatz 1 GO NRW von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses
und Gesamtlageberichts befreit, wenn am Abschlussstichtag ihres
Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens
zwei der drei im Gesetz genannten Merkmale
zutreffen.
Über das Vorliegen der Voraussetzungen
für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses
entscheidet der Rat gemäß § 116a Absatz 2 Satz 1 GO NRW für jedes Haushaltsjahr
bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Die Gemeindevertretung hat am 28.
September 2021 gemäß § 116a Absatz 2 Satz 1 GO NRW entschieden, von der nach §
116a Absatz 1 GO NRW vorgesehenen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung
eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts Gebrauch zu machen.
Die Prüfung nach § 116a befindet sich im
Anhang an das Kapitel 2. Bei besagter Prüfung wurde als wesentlicher
verselbstständigter Aufgabenbereich lediglich die Entwicklungsgesellschaft
Selfkant mbH berücksichtigt.
Daher hat die Gemeinde Selfkant gemäß §
116a Absatz 3 GO NRW einen Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117
Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen
verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form zu enthalten:
1.
die
Beteiligungsverhältnisse,
2.
die
Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
3.
eine
Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des
Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
4.
eine
Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen
untereinander und mit der Gemeinde.
Der vorliegende Beteiligungsbericht
orientiert sich weitestgehend an der Anlage 32 zu den VV Mustern zur GO NRW und
KomHVO NRW. In ausgewählten Fällen wurde von dem Muster abgewichen. Diese Fälle
werden im vorliegenden Bericht gesondert erläutert.
Über den Beteiligungsbericht ist nach §
117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher
Sitzung herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig