Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Dem Bau des Schießstandes mit einem Kostenvolumen von 600 T€ wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Baumaßnahme zu mindestens 90% gefördert wird, die satzungsrechtlichen Vorgaben des neuen Baugebietes „In der Kammer“ rechtlich abgesichert sind und zusätzliche Gespräche mit den Schützenvereinen der Gemeinde Selfkant über die geplante Umsetzung geführt werden.  

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 02.09.2020, hier eingegangen am 11.09.2020 beantragen die im Rat vertretenen Parteien von SPD, PRO Selfkant, Freie Demokraten und Bündnis 90 Die Grünen die Einrichtung eines zusätzlichen Schießstandes mit Aufenthaltsraum an der Westzipfelhalle in Tüddern. Der Antrag bezieht sich auf das Förderprogramm“ Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“.

Planzeichnungen und Kostenschätzung wurden dazu nicht vorgelegt.

Die Verwaltung hat eine grobe Kostenschätzung erarbeitet.

Bei einer Länge von 31,65m und einer Breite von 9,00m sowie einer Höhe von 4,00m ergibt sich eine Kubatur von 1.139,40 m³.

Ohne Eigenleistung ergibt dies einen nach BKI ausgerichteten Einheitspreis in Höhe von 235,- €/m³ sowie einen Gesamtkostenansatz von brutto 267.759,- € - ohne Eigenleistung.

In der Sitzung des Rates vom 30.09.2020 wurde die Entscheidung in die nächste Sitzungsrunde vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt eine genauere Kostenschätzung zu erstellen und bei den Schützenbruderschaften nachzufragen, inwieweit sie an dem Bau einer zentralen interessiert sind.

 

Aus der Fachabteilung unseres Hauses wurde für die Schießanlage in Tüddern eine entsprechend ausgearbeitete Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt. Danach sind für die Umsetzung einer solchen Anlage an der Westzipfelhalle rund 600 T€ zu veranschlagen.

 

Seitens der angefragten Schützenbruderschaften Saeffelen, Höngen, Isenbruch und Hillensberg wurde eine grundsätzlich positive Aussage getätigt. Allerdings wurde die Kürze der für die diesbezügliche Aussage zur Verfügung stehenden Zeit bemängelt. Des Weiteren sollte hinsichtlich der dafür zu entrichtenden Entschädigung an den Betreiber eine einvernehmliche Regelung mit der Gemeinde Voraussetzung sein. Ebenso müsse ein Belegungsplan mit dem Votum der Gemeinde versehen sein, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Der Bürgermeister führte in das Thema ein und bat um Wortmeldungen.

 

Nach eingehender Diskussion ließ der Bürgermeister über den erarbeiteten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig