Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt:

 

Für die Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3, Flurstücke 526 und 528 das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 4 – Tüddern, Am Höfgen - mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren einzuleiten und hierzu

 

             die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW) und

 

            die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW)

 

durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant vom 19.08.2020 wurde beschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebaubarkeit der Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3, Flurstücke 526 und 528 zu schaffen. Es handelt sich um das Grundstück in der Weimarer Straße, worauf die Gemeinde Selfkant einen Spielplatz unterhält. Da dieser weitestgehend ungenutzt ist und nicht mehr benötigt wird, soll die Fläche als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden.

 

Im rechtsgültigen Bebauungsplan Selfkant Nr. 4 – Tüddern, Am Höfgen – sind die Grundstücke als „Spielplatz“ ausgewiesen.

 

Um das in Rede stehende Grundstück einer Bebauung zuführen zu können, ist die 8. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 4 – Tüddern, Am Höfgen – erforderlich.

Da die geplante Maßnahme als Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zu werten ist, sind die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gegeben. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, darüber hinaus wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB u.a.  von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da diese Flächen im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbauflächen dargestellt werden.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig