Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III –
wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
53 – Höngen, Biesener Feld III – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten
Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt
gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 4 Enthaltungen
D Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hatte mit Schreiben vom 18. Mai 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,87 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Höngen als Erweiterung des Baugebietes „Biesener Feld II“.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Höngen ein Neubaugebiet als Erweiterung des Neubaugebietes „Biesener Feld II“ zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.06.2020 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – beschlossen.
Im Rahmen dieses Verfahrens soll für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 2, Nrn. 192 und 193 ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 23-25/2020 vom 21. Juni 2020 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
23-25/2020 vom 21. Juni 2020 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 22. Juni 2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III -
unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?49949
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Anlässlich der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – wurden weder Anregungen noch
Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 1)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III
– aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine
weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Zunächst ließ Herr Corsten darüber abstimmen,
über die Abwägungstabelle en bloc abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Herr Anton Meiers beantragte für die SPD, die
Mitglieder des Aufsichtsrates der EGS mbH zu verpflichten, bezahlbaren Wohnraum
im Baugebiet zu schaffen.
Herr Corsten erklärte, dass die rechtlichen
Rahmenbedingungen hierzu geprüft werden müssen. Er teilte mit, dass er die
Bestrebungen dem Aufsichtsrat mitteilen werde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 4 Enthaltungen