Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Änderungssatzung in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen des Klageverfahrens gegen die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant bemängelte das Gericht die Regelung über die Festsetzung und Fälligkeiten der Gebühren im § 5 der Satzung. Hier heißt es, dass die Gebühr innerhalb eines Monats nach Zugang des Abgabenbescheides fällig ist. Gibt der Abgabenbescheid andere Fälligkeitstermine an, so gelten diese. Der Zusatz über die abweichenden Fälligkeitstermine ist laut Ansicht des Gerichts unzulässig und deshalb ersatzlos zu streichen.

 

Herr Dr. Kambartel fragte nach, welche Auswirkungen die Änderungen haben.

 

Herr Jans erklärte, dass die Satzungsänderung für das Verfahren und die Praxis keine Änderungen nach sich ziehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig