Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
Vorlage
571/2010
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Klageverfahrens gegen die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant bemängelte das Gericht die Regelung über die Festsetzung und Fälligkeiten der Gebühren im § 5 der Satzung. Hier heißt es, dass die Gebühr innerhalb eines Monats nach Zugang des Abgabenbescheides fällig ist. Gibt der Abgabenbescheid andere Fälligkeitstermine an, so gelten diese. Der Zusatz über die abweichenden Fälligkeitstermine ist laut Ansicht des Gerichts unzulässig und deshalb ersatzlos zu streichen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Änderungssatzung wird zugestimmt.