Beschluss:
Die Gemeindevertretung nahm die vorgebrachten Beschwerden zur Kenntnis und beschloss diesen dadurch abzuhelfen, dass die Grundstücke Gemarkung
Süsterseel,
Flur 6, Nr. 47 und 48 von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 9 –
Süsterseel, Waldstraße – ausgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
C. Satzungsbeschluss
Nach Durchführung der jeweiligen Änderungsverfahren der Bebauungspläne
Nr. 1 - Tüddern, gegenüber dem Rathaus, 5. Änderung
Nr. 3 - Havert, Auf den Hoecken, 5. Änderung
Nr. 4 - Tüddern, Am Höfgen, 6. Änderung
Nr. 7 - Millen, 1. Änderung
Nr. 8 - Süsterseel, Am Sportplatz, 2. Änderung
Nr. 9 - Süsteseel, Waldstraße, 2. Änderung
Nr. 10 - Hillensberg, Im Langental, 1. Änderung
Nr. 11 - Höngen, An Dilia, 1. Änderung
Nr. 13 - Tüddern, Kirchenfeld, 3. Änderung
Nr. 20 - Hillensberg, Am Obersthof, 3. Änderung
Nr. 22 - Schalbruch, Heidfeld, 3. Änderung
Nr. 25 - Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen, 3. Änderung
Nr. 26 - Tüddern, An der Sandgrube, 5. Änderung
Nr. 27 - Süsterseel, Alte Bahn, 3. Änderung
Nr. 28 - Höngen, Biesener Feld, 3. Änderung
Nr. 32 - Tüddern, In der Raute, 1. Änderung
Nr. 34 - Isenbruch, Mevesgeskamp, 2. Änderung
Nr. 5/98 - Wehr, Kuhweide, 3. Änderung
mit denen die textlichen Festsetzungen dieser Bebauungspläne um den Passus
„Geländehöhen“
Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das
Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der
Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche, bei Eckgrundstücken ist die
höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm
über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind zulässig.“
ergänzt werden, beschloss die Gemeindevertretung, die vorstehend genannten Änderungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.
Folgende Mitglieder verließen zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit den Sitzungssaal:
Heinz-Hubert Ruers
Karl Busch
Mario Grüters
Hans Dreissen
Rolf Cleven
Ernst Grein
Dr. Karl-Heinz Kambartel
Dr. Harry Hamers
Theo Vromen
A: Verfahrensstand
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 25. November 2009 die Einleitung der Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne
Nr. 1 - Tüddern, gegenüber dem Rathaus, 5. Änderung
Nr. 3 - Havert, Auf den Hoecken, 5. Änderung
Nr. 4 - Tüddern, Am Höfgen, 6. Änderung
Nr. 7 - Millen, 1. Änderung
Nr. 8 - Süsterseel, Am Sportplatz, 2. Änderung
Nr. 9 - Süsteseel, Waldstraße, 2. Änderung
Nr. 10 - Hillensberg, Im Langental, 1. Änderung
Nr. 11 - Höngen, An Dilia, 1. Änderung
Nr. 13 - Tüddern, Kirchenfeld, 3. Änderung
Nr. 20 - Hillensberg, Am Obersthof, 3. Änderung
Nr. 22 - Schalbruch, Heidfeld, 3. Änderung
Nr. 25 - Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen, 3. Änderung
Nr. 26 - Tüddern, An der Sandgrube, 5. Änderung
Nr. 27 - Süsterseel, Alte Bahn, 3. Änderung
Nr. 28 - Höngen, Biesener Feld, 3. Änderung
Nr. 32 - Tüddern, In der Raute, 1. Änderung
Nr. 34 - Isenbruch, Mevesgeskamp, 2. Änderung
Nr. 5/98 - Wehr, Kuhweide, 3. Änderung
beschlossen. Die Änderungen umfassen die folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen zu den vorgenannten Plänen:
„Geländehöhen“
Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das
Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der
Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche, bei Eckgrundstücken ist die
höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind
zulässig.“
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-2/2010 vom 17. Januar 2010 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ebenfalls durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-2
vom 17. Januar 2010 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planabsichten informiert und es wurde Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes vom 25. Januar bis einschließlich 25. Februar 2010 bei der Gemeindeverwaltung Selfkant einzusehen.
Mit Schreiben vom 22. Dezember 2009 wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19. Februar 2010 gegeben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Entwürfe in der Zeit vom 26. Februar 2010 bis einschließlich 6. März 2010 bei der Gemeindeverwaltung Selfkant öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1 – 2/2010 vom 17.Januar 2010 öffentlich bekannt gemacht.
B, Abwägung
und Entscheidung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit der
Behörden sowie während der Offenlage- und hier lediglich zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 9 – vorgebrachten Bedenken
B.1 Zur
2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 9 – Süsterseel, Waldstraße
B.1.1 Beschwerdegemeinschaft
Die Beschwerdeführer beantragen das die beiden im Bebauungsplangebiet liegenden Grundstücke Nr. 47 und 48 von der geplanten Änderung Nr. 2 ausgenommen werden und das für diese beiden Grundstücke die Fassung der 1. Änderung weiterhin gelten soll.
Sie begründen den Antrag wie folgt:
Im
Jahre 1997 haben die Eigentümer der Grundstücke Waldstraße 52, 54, 56, 58
und 62 Einwände gegen die damalige
Festsetzung des Bebauungsplanes vorgetragen und zwar speziell gegen die
Festlegung der Höhenlage einer möglichen Bebauung der Grundstücke Nr. 47 und 48
der Flur 6. Infolgedessen wurde der Bebauungsplan durch die 1. Änderung durch
Beschluss des Rates am 11. September 1997 geändert.
Die
Gründe, die zur damaligen Änderung geführt haben, liegen heute ebenfalls noch
vor. Die nunmehr geplante Änderung hinsichtlich der Höhenlage einer späteren
Bebauung für diese beiden Grundsstücke würde die vorhandene Bebauung an der
Waldstraße maßgeblich beeinträchtigen. Insofern verweisen wir auf das damalige
Verfahren und die damals vorgetragenen Entscheidungskriterien.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig