Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nahm die vorgebrachten Beschwerden zur Kenntnis und beschloss diesen dadurch abzuhelfen, dass die Grundstücke Gemarkung

Süsterseel, Flur 6, Nr. 47 und 48 von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 9 – Süsterseel, Waldstraße – ausgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

C.        Satzungsbeschluss

 

            Nach Durchführung der jeweiligen Änderungsverfahren der Bebauungspläne

 

            Nr.       1          -          Tüddern, gegenüber dem Rathaus, 5. Änderung

Nr.       3          -          Havert, Auf den Hoecken, 5. Änderung

Nr.       4          -          Tüddern, Am Höfgen, 6. Änderung

Nr.       7          -          Millen, 1. Änderung

Nr.       8          -          Süsterseel, Am Sportplatz, 2. Änderung

Nr.       9          -          Süsteseel, Waldstraße, 2. Änderung

Nr.       10        -          Hillensberg, Im Langental, 1. Änderung

Nr.       11        -          Höngen, An Dilia, 1. Änderung

Nr.       13        -          Tüddern, Kirchenfeld, 3. Änderung

Nr.       20        -          Hillensberg, Am Obersthof, 3. Änderung

Nr.       22        -          Schalbruch, Heidfeld, 3. Änderung

Nr.       25        -          Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen, 3. Änderung

Nr.       26        -          Tüddern, An der Sandgrube, 5. Änderung

Nr.       27        -          Süsterseel, Alte Bahn, 3. Änderung

Nr.       28        -          Höngen, Biesener Feld, 3. Änderung

Nr.       32        -          Tüddern, In der Raute, 1. Änderung

Nr.       34        -          Isenbruch, Mevesgeskamp, 2. Änderung

Nr.       5/98     -          Wehr, Kuhweide, 3. Änderung

 

mit denen die textlichen Festsetzungen dieser Bebauungspläne um den Passus

 

„Geländehöhen“

 

Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche, bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind zulässig.“

 

ergänzt werden, beschloss die Gemeindevertretung, die vorstehend genannten Änderungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.

 

 


Folgende Mitglieder verließen zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit den Sitzungssaal:

Heinz-Hubert Ruers

Karl Busch

Mario Grüters

Hans Dreissen

Rolf Cleven

Ernst Grein

Dr. Karl-Heinz Kambartel

Dr. Harry Hamers

Theo Vromen

 

 

 

A:        Verfahrensstand

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 25. November 2009 die Einleitung der Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne

 

Nr.       1          -          Tüddern, gegenüber dem Rathaus, 5. Änderung

Nr.       3          -          Havert, Auf den Hoecken, 5. Änderung

Nr.       4          -          Tüddern, Am Höfgen, 6. Änderung

Nr.       7          -          Millen, 1. Änderung

Nr.       8          -          Süsterseel, Am Sportplatz, 2. Änderung

Nr.       9          -          Süsteseel, Waldstraße, 2. Änderung

Nr.       10        -          Hillensberg, Im Langental, 1. Änderung

Nr.       11        -          Höngen, An Dilia, 1. Änderung

Nr.       13        -          Tüddern, Kirchenfeld, 3. Änderung

Nr.       20        -          Hillensberg, Am Obersthof, 3. Änderung

Nr.       22        -          Schalbruch, Heidfeld, 3. Änderung

Nr.       25        -          Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen, 3. Änderung

Nr.       26        -          Tüddern, An der Sandgrube, 5. Änderung

Nr.       27        -          Süsterseel, Alte Bahn, 3. Änderung

Nr.       28        -          Höngen, Biesener Feld, 3. Änderung

Nr.       32        -          Tüddern, In der Raute, 1. Änderung

Nr.       34        -          Isenbruch, Mevesgeskamp, 2. Änderung

Nr.       5/98     -          Wehr, Kuhweide, 3. Änderung

 

beschlossen. Die Änderungen umfassen die folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen zu den vorgenannten Plänen:

 

„Geländehöhen“

 

Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche, bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max.  30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind zulässig.“

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-2/2010 vom 17. Januar 2010 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ebenfalls durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-2

vom 17. Januar 2010 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planabsichten informiert und es wurde Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes vom 25.  Januar bis einschließlich 25. Februar 2010 bei der Gemeindeverwaltung Selfkant einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 22. Dezember 2009 wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19. Februar 2010 gegeben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Entwürfe in der Zeit vom 26. Februar 2010 bis einschließlich 6. März 2010 bei der Gemeindeverwaltung Selfkant öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1 – 2/2010 vom 17.Januar 2010 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

B,        Abwägung und Entscheidung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden sowie während der Offenlage- und hier lediglich zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 9 – vorgebrachten Bedenken

 

B.1      Zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 9 – Süsterseel, Waldstraße

 

B.1.1   Beschwerdegemeinschaft

 

            Die Beschwerdeführer beantragen das die beiden im Bebauungsplangebiet liegenden Grundstücke Nr. 47 und 48 von der geplanten Änderung Nr. 2 ausgenommen werden und das für diese beiden Grundstücke die Fassung der 1. Änderung weiterhin gelten soll.

 

            Sie begründen den Antrag wie folgt:

           

            Im Jahre 1997 haben die Eigentümer der Grundstücke Waldstraße 52, 54, 56, 58 und  62 Einwände gegen die damalige Festsetzung des Bebauungsplanes vorgetragen und zwar speziell gegen die Festlegung der Höhenlage einer möglichen Bebauung der Grundstücke Nr. 47 und 48 der Flur 6. Infolgedessen wurde der Bebauungsplan durch die 1. Änderung durch Beschluss des Rates am 11. September 1997 geändert.

 

            Die Gründe, die zur damaligen Änderung geführt haben, liegen heute ebenfalls noch vor. Die nunmehr geplante Änderung hinsichtlich der Höhenlage einer späteren Bebauung für diese beiden Grundsstücke würde die vorhandene Bebauung an der Waldstraße maßgeblich beeinträchtigen. Insofern verweisen wir auf das damalige Verfahren und die damals vorgetragenen Entscheidungskriterien.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig