Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nach Durchführung der jeweiligen Änderungsverfahren der Bebauungspläne

 

            Nr. 1    -          Tüddern, gegenüber dem Rathaus, 5. Änderung,

Nr. 3    -          Havert, Auf den Hoecken, 5. Änderung,

Nr. 4    -          Tüddern, Am Höfgen, 6. Änderung,

Nr. 7    -          Millen, 1. Änderung,

Nr. 8    -          Süsterseel, Am Sportplatz, 2. Änderung,

Nr. 9    -          Süsterseel, Waldstraße, 2. Änderung,

Nr. 10  -          Hillensberg, Im Langental, 1. Änderung,

Nr. 11  -          Höngen, An Dilia, 1. Änderung,

Nr. 13  -          Tüddern, Kirchenfeld, 3. Änderung,

Nr. 20  -          Hillensberg, Am Obersthof, 3. Änderung,

Nr. 22  -          Schalbruch, Heidfeld, 3. Änderung,

Nr. 25  -          Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen, 3. Änderung,

Nr. 26  -          Tüddern, An der Sandgrube, 5. Änderung,

Nr. 27  -          Süsterseel, Alte Bahn, 3. Änderung,

Nr. 28  -          Höngen, Biesener Feld, 3. Änderung,

Nr. 32  -          Tüddern, In der Raute, 1. Änderung,

Nr. 34  -          Isenbruch, Mevesgeskamp, 2. Änderung,

Nr. 5/98 -        Wehr, Kuhweide, 3. Änderung,

 

mit denen die textlichen Festsetzungen dieser Bebauungspläne aus dem Passus

 

„Geländehöhen“

 

Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche, bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind zulässig.“

 

ergänzt werden, beschließt die Gemeindevertretung die vorstehend genannten Änderungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.

 


Mit der Sitzungsvorlage wurden die Ausschussmitglieder über den Verfahrensstand sowie über den Antrag einer Beschwerdegemeinschaft unterrichtet.

 

Es entstand eine rege Diskussion, in deren Verlauf das Ausschussmitglied Mario Grüters nach der rechtlichen Grundlage für die Festlegung einer zulässigen Geländehöhe von 30 cm fragte.

 

Die Verwaltung nahm hierzu Stellung.

 

Es wurde zuerst darüber abgestimmt, die Gemeindevertretung möge die vorgebrachten Beschwerden aus dem Antrag der Beschwerdegemeinschaft zur Kenntnis nehmen und diesen dadurch abhelfen, dass die Grundstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 6, Nrn. 47 und 48 von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 9 – Süsterseel, Waldstraße – mittels eines entsprechenden Beschlusses ausgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:              15 Ja-Stimmen

                                                             2 Enthaltungen

 

 

Anschließend wurde über die Beschlussempfehlung des Satzungsbeschlusses abgestimmt:


Abstimmungsergebnis:

 

15 Ja-Stimmen

  2 Enthaltungen