Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer Sportpark –
vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten
Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt
gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer Sportpark – vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
D Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer Sportpark -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Sachverhalt:
Begründung zur verkürzten
Ladungsfrist
Mit Zuwendungsbescheid Nr.: 05/57/17 vom 6. Oktober 2017 wurden Mittel in Höhe von 3.483.738,00 € aus dem Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ zur Entwicklung eines Integrativen Sportparks am „Haus der Kinder“ in Höngen bewilligt. Um die Maßnahme möglichst kurzfristig umsetzen zu können, ist der Abschluss des Bauleitplanverfahrens zwingend erforderlich.
Verfahrensstand
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2018 (Vorlage 453/2018) beschlossen, für die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 3, Flurstücke 226, 231 (teilweise), 240 und 241 (teilweise), sowie für die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 4, Flurstücke 16, 18 (teilweise), 19 (teilweise), 25 (teilweise), 26 (teilweise), 27, 28, 29, 30, 31, 309 (teilweise) und 384 (teilweise), den Bebauungsplan Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer Sportpark – gemäß § 2 BauGB aufzustellen.
Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in der
gleichen Sitzung am 12. Juli 2018 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten
und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 29/2018 vom 22. Juli 2018 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
29/2018 vom 22. Juli 2018 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 27. Juli 2018 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 51 – Höngen,
Integrativer Sportpark - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=36419
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung
der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 1)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer
Sportpark – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen
oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 2)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer
Sportpark – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Bürgermeister führte in das Thema ein. Und
ließ darüber abstimmen, ob über dieAbwägungstabellen en bloc abgestimmt werden
könne.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Nach kurzer Diskussion verlas der
Bürgermeister die Beschlussvorschläge und ließ hierüber jeweils einzeln
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig