Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschloss die Bebauungspläne

 

Nr.         1 - Tüddern – gegenüber dem Rathaus -, 6. Änderung

Nr.         3 -  Havert – Auf den Hoecken -, 6. Änderung

Nr.         4 - Tüddern – Am Höfgen -, 7. Änderung

Nr.         7 -  Millen, 2. Änderung

Nr.         8 -  Süsterseel – Am Sportplatz -, 3. Änderung

Nr.         9 -  Süsterseel – Waldstraße -, 3. Änderung

Nr.      10 -  Hillensberg – Im Langental -, 2. Änderung

Nr.      11 -  Höngen – An Dilia -, 2. Änderung

Nr.      13 -  Tüddern – Kirchenfeld -, 4. Änderung

Nr.      22 -  Schalbruch – Heidfeld -, 4. Änderung

Nr.      25 -  Saeffelen – Auf dem Bildersträßchen -, 4. Änderung

Nr.      26 -  Tüddern – An der Sandgrube -, 4. Änderung

Nr.      27 -  Süsterseel – Alte Bahn -, 4. Änderung

Nr.      28 -  Höngen – Biesener Feld -, 4. Änderung

Nr.      32 -  Tüddern – In der Raute -, 2. Änderung

Nr.   5/98 -  Wehr – Kuhweide -, 4. Änderung

 

zu ändern und die textlichen Festsetzungen wie folgt zu ergänzen:

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“ 

 

 


 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. November 2009 wurden diesbezüglich schon Beschlüsse für die Ergänzung der textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen Selfkant Nr. 20 – Hillensberg, Aan de Bek – und Nr. 34 – Isenbruch,

Mevesges Kamp – gefasst.

Die Verwaltung wurde angewiesen, für die nächste Sitzungsrunde eine gleichlautende Sitzungsvorlage für die übrigen Bebauungsplangebiete zu erarbeiten.

 

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, alle in Frage kommenden rechtsgültigen Bebauungspläne zu ändern und die textlichen Festsetzungen wie folgt zu ergänzen:

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben  die sonstigen  gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

26- Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen