Beschluss:
C. Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der Beteiligungen der
Öffentlichkeit des Entwurfs zur Änderung Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II –
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle Anlage 1) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
17
Ja-Stimmen
8
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen
C.2 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Änderung Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht in
den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle Anlage 2) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
D. Verfahrensbeschluss
Aufgrund
des § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI.
I. S. 3634) beschließt die
Gemeindevertretung die Begründung sowie den Umweltbericht zur Änderung Nr. N 19
– Höngen, Biesener Feld II - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
und stimmt der Änderung Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II - zu.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 21. November 2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines 2,073 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Höngen.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Höngen ein Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 14.12.2016 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses Verfahrens sollen sein:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 2, Nrn. 11, 12 und 167 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern.
- Die Änderung soll im sogenannten Flächentausch erfolgen. Die Darstellung der Fläche Gemarkung Höngen, Flur 3, Nr. 83 soll von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für Wald“ und die Flächen Gemarkung Höngen, Flur 3, Nrn. 240, 552 (teilweise), 554 und 555 (teilweise) von „Wohnbauflächen“ in „Flächen für die Landwirtschaft“ geändert werden.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 17. Februar 2017 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 26-27/2017 vom 9. Juli 2017 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
26-27/2017 vom 9. Juli 2017 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung
vom 12. Dezember 2018 beraten und beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 3. August 2017 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 19 –
Höngen, Biesener Feld II - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde ebenfalls in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2018 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 50-51/2018
vom 23. Dezember 2018 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den
Änderungsentwurf Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht
sowie den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019 im Rathaus in Selfkant-Tüddern
und über das Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist im Rathaus der Gemeinde Selfkant bzw. über das Online-Beteiligungsportal
abzugeben.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden über
das Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 19.
Dezember 2018 zum Änderungsentwurf Nr.
N 19 – Höngen, Biesener Feld II - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant nebst Begründung und Umweltbericht Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2
BauGB eingeholt.
Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. N
19 – Höngen, Biesener Feld II - des Flächennutzungsplanes nebst dazugehöriger
Anlagen in der Zeit vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019 im
Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 50-51/2018 vom 23. Dezember 2018
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid= 29548
abrufbar.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage
1) zur Änderung Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II – aufgeführten
Stellungnahmen anlässlich der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
und § 3 Abs. 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage 2) zur
Änderung Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II - aufgeführten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung
bzw. im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
Herr Hamers erklärte sich
für Befangen und begab für die sich in den Zuschauerbereich.
Der Bürgermeister ließ darüber abstimmen, dass über die einzelnen Punkte der Abwägungstabellen en bloc entschieden werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Alsdann
verlas der Bürgermeister die Beschlussvorschläge und ließ hierüber abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen