Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant wird empfohlen, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 20 – Hillensberg, Aan de Beck – zu ändern und im Rahmen der 2. Änderung die textlichen Festsetzungen wie folgt zu erweitern:

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

Weiterhin wird die Verwaltung angewiesen, für die nächste Sitzungsrunde eine gleich lautende Sitzungsvorlage für die übrigen Bebauungsplangebiete zu erarbeiten.

 

 


Der Bebauungsplan Selfkant Nr. 20 – Hillensberg, Aan de Beck – legt in seiner zeichnerischen Darstellung u. a. auf den Baugrundstücken eine hintere „Baugrenze“ fest. Gemäß § 23 der Baunutzungsverordnung dürfen, wenn eine Baugrenze festgesetzt ist, Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten.

 

Ein Bewohner des Plangebietes beantragt nunmehr eine Änderung des Bebauungsplanes, da er eine überdachte Terrasse errichten möchte, die die hintere Baugrenze überschreitet.

 

Er beantragt, die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wie folgt zu erweitern:

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung eines Wintergartens und/oder einer überdachten Terrasse wird zugelassen.“

 

Die Fraktion der CDU im Rat der Gemeinde Selfkant hat sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst. Der CDU-Antrag bezieht sich jedoch nur auf die Zulässigkeit von Terrassenüberdachungen.

 

Heinz Stassen erläuterte zunächst den Antrag und ergänzte, dass mit der beantragten Änderung  alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt bleiben.

 

Mario Grüters (Pro Selfkant) regte an, die Regelung analog zu TOP 5 auf alle Bebauungsplangebiete auszuweiten. Auf Befragen teile Werner Jans mit, dass dies grundsätzlich möglich sei.

 

Joachim Baum (CDU/FDP) begrüßte die beantragte Ausweitung auf alle in TOP 5 aufgelisteten Bebauungspläne.

 

Schlussendlich verständigte man sich auf eine Beschlussfassung zur Änderung des in der Sitzungsvorlage benannten Bebauungsplangebietes. Weiterhin soll die Verwaltung zur nächsten Sitzungsrunde analog zu TOP 5 eine Sitzungsvorlage für alle weiteren Bebauungsplangebiete erarbeiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig