Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant (Friedhofssatzung) vom 16.12.2015 mit der in der Sitzung besprochenen Ergänzung.
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage 454/2018 – Antrag auf Erweiterung der Friedhofssatzung um verschiedene Bestattungsmöglichkeiten.
Dem Beschluss folgend wird die Friedhofssatzung vom 16.12.2015 geändert.
Es besteht nun die Möglichkeit, in Wiesenwahlgrabstätten wahlweise eine Urnen- oder eine Sargbestattung durchzuführen. Bisher war eine Urnenbestattung nicht möglich. Dadurch ist es erforderlich, einige Bestimmungen der Satzung zu ändern.
Zudem wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
In der Anlage 1 ist die aktuelle Friedhofssatzung beigefügt. Zur Klarstellung sind darin die künftigen wegfallenden Bereiche rot markiert und die neuen Hinzufügungen gelb markiert.
In der Anlage 2 ist die zu beschließenden Änderungssatzung beigefügt.
Herr Corsten rief den Tagesordnungspunkt auf. Her Otten schlug vor, die Änderungssatzung in Artikel 1 3. § 16 Absatz 6b der Friedhofssatzung wie folgt zu erweitern (Fettdruck):
[…] Die Fläche ist in ansprechender Gestaltung und Bepflanzung einzurichten. Die Pflege obliegt der Gemeinde. […]
Anschließend ließ der Bürgermeister über diese neue Fassung der Satzung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig