Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant (Friedhofssatzung) vom 16.12.2015 mit der in der Sitzung besprochenen Ergänzung.

 


Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage 454/2018 – Antrag auf Erweiterung der Friedhofssatzung  um verschiedene Bestattungsmöglichkeiten.

 

Dem Beschluss folgend wird die Friedhofssatzung vom 16.12.2015 geändert.

 

Es besteht nun die Möglichkeit, in Wiesenwahlgrabstätten wahlweise eine Urnen-  oder eine Sargbestattung durchzuführen. Bisher war eine Urnenbestattung nicht möglich. Dadurch ist es erforderlich, einige Bestimmungen der Satzung zu ändern.

 

Zudem wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

In der Anlage 1 ist die aktuelle Friedhofssatzung beigefügt. Zur Klarstellung sind darin die künftigen wegfallenden Bereiche rot markiert und die neuen Hinzufügungen gelb markiert.

 

In der Anlage 2 ist die zu beschließenden Änderungssatzung beigefügt.

 

Herr Corsten rief den Tagesordnungspunkt auf. Her Otten schlug vor, die Änderungssatzung in Artikel 1 3.  § 16 Absatz 6b der Friedhofssatzung wie folgt zu erweitern (Fettdruck):

 

[…] Die Fläche ist in ansprechender Gestaltung und Bepflanzung einzurichten. Die Pflege obliegt der Gemeinde. […]

 

Anschließend ließ der Bürgermeister über diese neue Fassung der Satzung  abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig