Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage 454/2018 – Antrag auf Erweiterung der Friedhofssatzung um verschiedene Bestattungsmöglichkeiten.
Dem Beschluss folgend wird die Friedhofssatzung vom 16.12.2015 geändert.
Es besteht nun die Möglichkeit, in Wiesenwahlgrabstätten wahlweise eine Urnen- oder eine Sargbestattung durchzuführen. Bisher war eine Urnenbestattung nicht möglich. Dadurch ist es erforderlich, einige Bestimmungen der Satzung zu ändern.
Zudem wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
In der Anlage 1 ist die aktuelle Friedhofssatzung beigefügt. Zur Klarstellung sind darin die künftigen wegfallenden Bereiche rot markiert und die neuen Hinzufügungen gelb markiert.
In der Anlage 2 ist die zu beschließenden Änderungssatzung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Selfkant (Friedhofssatzung) vom 16.12.2015.