Sachverhalt:
Der Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert e. V. hat mit Schreiben vom 05.07.2006 die Förderung eines Bauprojektes in Havert beantragt. An diesem Antrag beteiligt sind:
Es handelt sich um die Erweiterung des Schützenheimes bzw. um die Errichtung eines Probenraumes für den Spielmannszug sowie für die Schützenbruderschaft Havert.
Bereits mit Schreiben vom 07.05.2003 beantragte der Spielmannszug “Edelweiß” Havert
die Zustimmung zur Erweiterung des Schützenheimes Havert. In seiner Sitzung vom 17.07.2003 hat der Rat der Gemeinde Selfkant diesem Vorhaben mit einstimmigem Beschluss zugestimmt; allerdings ohne Vorgaben zur finanziellen Regelung zu treffen.
Mit Schreiben vom 29.12.2004 beantragte der Spielmannszug
1920 „Edelweiß“
Havert e.V. nunmehr einen Baukostenzuschuss in Höhe von 25.000 € zum Anbau eines
Vereinsheims am Feuerwehrgerätehaus in Havert.
Das Bauvorhaben, zu dem das zuständige Bauamt bereits einen positiven
Bauvorbescheid erteilt hatte, sollte in Eigenleistung errichtet werden. Die Kosten wurden mit 40.000 € beziffert. Für die Realisierung des Bauvorhabens war ein Eigenkapital in
Höhe von 10.000 € vorhanden. Von Seiten des Vereins war danach beabsichtigt,
durch eine Haus- und Straßensammlung 5.000 € zu erzielen. Das Defizit in Höhe
von 25.000 € sollte von der Gemeinde übernommen werden.
Da Haushaltsmittel für das laufende Haushaltsjahr 2005 nicht zur Verfügung standen wurde die Beschlussfassung auf das Jahr 2006 vertagt.
Ergänzt wird der Antrag des Spielmannszuges durch ein Schreiben des Ortsvorstehers von Havert und Stein, worin er die bisherige Entwicklung hinsichtlich bereits eingereichter Zuschussanträge zu diesem Bauvorhaben und den Baufortschritt aufzeigt.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 06.04.06 den vorzeitigen Baubeginn als nicht förderfeindlich beschieden.
Derzeit steht noch der Haushaltsansatz in voller Höhe (10.000,00 EUR) bereit.
Anlagen:
1. Antrag des Spielmannszuges 1920 „Edelweiß“ Havert e. V.
2. Schreiben des Ortsvorstehers Havert/Stein
Beschlussvorschlag:
Die neuen Richtlinien für die Gewährung von Vereinszuschüssen zu Baumaßnahmen greifen erst ab dem 1.1.2007. Der Ausschuss entscheidet darüber, ob die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € in Gänze oder in analoger Anwendung der neuen Richtlinien (30% für mehr als 3 Vereine, höchstens jedoch 8.000 €) eine Bezuschussung gewährt wird.