Anpassung des Gesellschaftsvertrages der GWG Kommunal (künftig NEW aktiv Grevenbroich GmbH)
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter
die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd.
4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd.
0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd.
0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95
%
Trotz dieser eher geringfügigen
Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere
Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen von Tochter-
oder Enkelgesellschaften der NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften
bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie
aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO
NRW) folgt.
Konkreter Sachverhalt:
Als Teil des Beitritts der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH (SEG) zum Gesellschafterkreis
der NEW Kommunalholding GmbH ist die GWG Kommunal GmbH als sogenanntes
Mitternachtsgeschäft zum Jahreswechsel 2021/2022 von der GWG Grevenbroich GmbH
an die NEW Kommunalholding GmbH verkauft worden.
Beabsichtigt ist jetzt die Anpassung des
Gesellschaftsvertrags an die neuen Gesellschafterverhältnisse und die
Errichtung eines fakultativen Aufsichtsrats, der durch Grevenbroich zu besetzen
ist. Außerdem soll die GWG Kommunal GmbH in „NEW aktiv Grevenbroich GmbH“
umfirmiert werden, um die Zugehörigkeit zur NEW-Gruppe zu betonen.
Der Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags
sowie die Synopse mit den Änderungen zwischen aktuellem und neuen
Gesellschaftsvertrag sind beigefügt (Anlagen 1 und 2).
Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW i. V. m. §
53 Abs. 1 KrO NRW bedarf es hinsichtlich der wesentlichen Änderung des
Gesellschaftsvertrages der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Die
Entscheidung der Gemeindevertretung steht unter dem Vorbehalt, dass das
Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bei der
Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Änderung des Gesellschaftsvertrags der GWG Kommunal GmbH entsprechend der
beigefügten Synopse wird zugestimmt.
2.
Die
Vertreter der Gemeinde Selfkant in der Kreiswerke Heinsberg GmbH werden
ermächtigt, die Änderungen kurzfristig bei der nächsten
Gesellschafterversammlung zu beschließen.
3.
Die
Vertreter der Gemeinde Selfkant werden ermächtigt, redaktionellen Änderungen
des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
-/- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
-/- |
Abwicklung über Produkt |
-/- |