Sachverhalt:
Die
EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 13.
Juli 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen
Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 1,2 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Saeffelen als Erweiterung des Baugebietes „Am Hundsrath“.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Saeffelen ein Neubaugebiet als Erweiterung des Neubaugebietes „Am Hundsrath“ zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Zur Realisierung des Planvorhabens ist es erforderlich, für das vom Plangebiet erfasste Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 8, Nr. 27 einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Ausweisung „Mischbaufläche (MI)“ aufzustellen.
Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 25.03.2021 (Vorlage 828/2021) der geplanten Entwicklung bzw. der Erweiterung des Baugebietes „Am Hundsrath“ grundsätzlich zugestimmt hat, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant daraufhin in ihrer Sitzung am 24.06.2021 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II - beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
25-27/2021 vom 11.07.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 25-27/2021 vom 11.07.2021 wurde die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.07.2021 gemäß § 4 Abs.
1 BauGB ebenfalls über das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr.
55 – Saeffelen, Am Hundsrath II - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.09.2021 (Vorlage 879/2021) beraten
und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 39-40/2021 vom 10.10.2021 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den
Bebauungsplanentwurf Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18.10.2021 bis einschließlich
18.11.2021 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das
Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/)
einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur
Niederschrift, per E-Mail oder im Internet über das Online-Beteiligungsportal
abzugeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden über das Online-Behördenbeteiligungsportal
„OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 14.10.2021 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 55
– Saeffelen, Am Hundsrath II – der Gemeinde Selfkant nebst Begründung und
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw.
Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf
hingewiesen, dass der Bebauungsplanentwurf Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II
– in der Zeit vom 18.10.2021 bis einschließlich 18.11.2021 im Rathaus in
Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/
für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 39-40/2021 vom 10.10.2021 öffentlich bekannt
gemacht.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=62066
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligungen der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung
der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die
Abwägung als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren
nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage 1)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath
II – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Planauslegung gemäß § 3 Abs. 1 und 2
BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw.
während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage 2)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath
II – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Planauslegung gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die
während der Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwurfs zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II – der Gemeinde Selfkant
mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3
Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle –
Anlage 1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
C.2 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55
– Saeffelen, Am Hundsrath II – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis
geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle –
Anlage 2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
D Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der
Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939), beschließt
die Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 55 – Saeffelen, Am Hundsrath II – der Gemeinde Selfkant als Satzung. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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