Sachverhalt:
Vorgeschichte
Im Rahmen der zwischen
den Benelux-Staaten angestrebten Ziele des Aktionsplans Senningen
2013-2016 wurde am 28. November 2014 in Brüssel eine Arbeitsgruppe
zur behördlichen Bekämpfung
der organisierten Kriminalität gegründet, die durch eine von Belgien, Luxemburg
und den Niederlanden unterzeichnete Absichtserklärung formalisiert wurde. Eines
der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe
ist der Bericht namens 11Tackling Crime Together" (2016). Dieser beschreibt die Vorgehensweise von OMGs (Outlaw
Motorcycle Gangs) in Belgien, den Niederlanden, Deutschland und Luxemburg, und ruft zu einer engeren
Zusammenarbeit auf. Eine dieser Empfehlungen des Berichts lautet,
ein Pilotprojekt in Form eines multidisziplinären
Informations und Kompetenzzentrums in der Euregio
Maas-Rhein zu starten,
das sich nach dem Vorbild
des Niederländischen Regionalen Informations- und Kompetenzzentrums (RIEC) richtet.
Diese Empfehlung wurde
in den Ratsbeschlüssen zur behördlichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität wiederholt und während der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft im Juni
2016 vom Rat für Justiz
und Inneres angenommen. Auch hier wird dazu aufgerufen, um im Rahmen eines Pilotprojekts
in Form eines grenzüberschreitenden, multidisziplinären Informations- und Kompetenzzentrums anhand
konkreter Fälle Erfahrungen zu sammeln mit den Möglichkeiten und Unmöglichkeiten, die sich bei einer grenzüberschreitenden Bekämpfung durch die Behörden ergeben und welcher
Austausch von Informationen dafür erforderlich ist.
Einleitung / Auftrag
Während eines am 17. Mai 2018 gehaltenen Symposiums im Gouvernement der Provinz Limburg in Maastricht haben die Minister Jan Jambon (Belgischer Minister der Sicherheit und des Innern), Herbert Reul {Innenminister von NRW) und Ferdinand Grapperhaus (Niederländischer Minister für Justiz und Sicherheit) eine Absichtserklärung unterzeichnet, worin sie einer verstärkten
Zusammenarbeit zwischen den Ländern Belgien,
Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden mit Hinblick auf einen verbesserten Informationsaustausch im Rahmen
der behördlichen Vorgehensweise Nachdruck verleihen wollen
(siehe Anl. 1).
In dem genannten
Kontext streben sie die Gründung
eines euregionalen Informations- und Kompetenzzentrums (kurz EURIEC
genannt) für eine behördenübergreifende Bekämpfung der organisierten Kriminalität an. Die Minister
beauftragen das RIEC Limburg,
in Absprache mit den belgischen ARIEC-Zentren und einer noch zu bestimmenden Instanz
in Nordrhein-Westfalen *, dem euregionalen Informations- und Kompetenzzentrum Gestalt
zu verleihen.
Vorliegender Handlungsplan möchte
die für die Gründung dieses
Zentrums notwendigen Inhalte liefern.
Kontext
Das EURIEC wird
in der Euregio Maas-Rhein
aufgestellt. Zu den am Projekt
beteiligten Partnern gehören Belgien,
Nordrhein-Westfalen und die Niederlande.
In der Euregio wohnen ca. 4 Mio. Einwohner und es werden die drei Sprachen
Deutsch, Französische und Niederländisch gesprochen.
Auch bei den staatlichen Institutionen sowie Gesetzen und Vorschriften bestehen
erhebliche Unterschiede. Die Verantwortungsbereiche sind nicht überall
auf gleiche Art und Weise aufgestellt. Hierdurch sind zum jetzigen Zeitpunkt
die Möglichkeiten für den Austausch
von Informationen für behördliche Zwecke eingeschränkt. Zusätzlich muss in den drei Ländern
erst noch an einem entsprechenden Bewusstsein gearbeitet werden. Es ist allein
schon eine große Herausforderung, die unterschiedlichen Begriffsbestimmungen aufeinander abzustimmen, um sicher zu sein,
dass wir über denselben Sachverhalt reden.
Angestrebte Ziele
Das EURIEC strebt
an, die „Frontarbeiter" aus den drei Ländern zusammenzuführen und diesen eine Plattform für Fachkompetenz anzubieten. Experten unterschiedlicher Bereiche
(Justiz, Fahndung und Behörden) werden zusammengeführt, um nicht nur praktisch und fallgerichtet Lösungen zu suchen, sondern
auch um Informationen dort zur Verfügung zu stellen, wo sie beim gemeinsamen Kampf gegen die organisierte Kriminalität
(Unterwanderung) eingesetzt werden können. In den zu diesem Zwecke gehaltenen gemeinsamen Treffen soll die Möglichkeit
geschaffen werden, gemeinsam
an einem Fall zu arbeiten, diesen zu analysieren und entsprechende Interventionsvorschläge auszuarbeiten. Dabei sind mögliche
Problembereiche zu identifizieren und zu adressieren.
Für die sich aus diesem
Vorhaben ergebenden Aufgaben
wird ein Budget von 1Mio. Euro mit einer
Laufzeit von zwei
Jahren zur Verfügung gestellt.
Die Identifizierung der Problembereiche findet in Form einer detaillierten Beschreibung und einer juristischen Untermauerung statt.
Die Adressierung hingegen erfolgt an die für die Problembereiche verantwortlichen Instanzen in den drei Ländern.
Beschlussvorschlag:
ohne
Finanzielle Auswirkungen |
./. |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
./. |
Abwicklung über Produkt |
./. |