Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Dem o.g. Antrag auf Überschreitung der im § 3 Abs. 3 der Gestaltungssatzung für die Zonen I und III festgesetzten Traufhöhe von  5,70 m um 0,50 m (auf 6,20m) wird zugestimmt. Unter der Voraussetzung, dass eine Maximale Firsthöhe vom 10 Metern nicht überschritten wird.

 

Weiterhin wird beschlossen, die im § 3 Abs. 3 der Gestaltungssatzung festgesetzte Traufhöhe von 5,70 m auf 6,20 m zu ändern. Die Änderung ist im Rahmen der 1. Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen (Sitzungsvorlage 410/2018) zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 08. Januar 2018 beantragt der Bauherr eines an der von-Byland-Straße (Gebietszone I der Gestaltungssatzung) geplanten und bereits genehmigten  zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit acht Wohneinheiten die im § 3 Abs. 3 der Gestaltungssatzung für die Zonen I und III festgesetzte Traufhöhe von 5,70 m um 0,48 m (auf 6,18 m) zu überschreiten.

 

Er begründet seinen Antrag mit der nach heutigem Stand der Technik notwendigen lichten Raumhöhe von ca. 2,60 m ab Oberkante Fertigfußboden, die bei einer Traufhöhe von 5,70 m nicht realisierbar wäre.

 

Die Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bürgermeister erläuterte den Tagesordnungspunkt auch in Bezug auf die neu zu fassende Gestaltungssatzung. Nach eingehender Diskussion wurde ein Beschlussvorschlag formuliert und hierüber abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig