Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen mit folgenden Änderungen:

 

Die Firsthöhe darf in den Zonen I, II und III maximal 10 Meter betragen.

Die Traufhöhe darf in den Zonen I, II und III bei eingeschossiger Bauweise maximal 3,45 Meter, bei zweigeschossiger Bauweise maximal 6,20m betragen; jeweils gemessen von der Oberkante Ergeschossboden.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2017 beschlossen, die im Rahmen des damaligen Antrages auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen zugelassenen Abweichungen in die Gestaltungssatzung aufzunehmen.

 

Der Entwurf der hierzu erarbeiteten 1. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.

 

Hinweis:

Bei einer entsprechenden Beschlussfassung zur Sitzungsvorlage 411/2018 ist § 3 Abs. 3 der Gestaltungssatzung in Bezug auf die maximale Traufhöhe für die Zonen I und III von 5,70 m auf 6,20 m zu ändern.

 

Nach eingehender Diskussion wurden die Formulierungen in der Satzung teilweise ergänzt Hierüber wurde abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig