Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Verkehrsfläche im Neubaugebiet „Auf die Höff“ soll den Namen „Auf die Höff“ tragen und wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 


Sachverhalt:

Die Baumaßnahmen im Neubaugebiet in Havert „Auf die Höff“ haben begonnen. Die im Bebauungsplan ausgewiesene Verkehrsfläche, Gem. Havert, Flur 10, Flurstücke 130, 131, 132 und 133 (siehe Anlage 1), ist bereits fertiggestellt und soll dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch den Straßenbaulastträger dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen. 

 

Nach Rücksprache mit dem Ortvorsteher Havert soll aus dem Ort der Wunsch gekommen sein, diesem Bereich die Straßenbezeichnung „Auf die Höff“ zu geben.

 

Nach kurzer Diskussion wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig bei 2 Enthaltungen