Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 50 -Isenbruch, Ost- die der Einladung als Anlage beigefügte Satzung zur Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB.

 


Sachverhalt:

 

Zur Sicherung der in der Sitzungsvorlage 401/2017 dargestellten gemeindlichen Planung ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB erforderlich.

 

Herr Grüters und Herr martin Busch erklärten sich für befangen und verblieben für die Zeit der Beratung dieses Tagesordnungspunktes im Zuschauerraum.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei einer Enthaltung