Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

zu 1.: Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle ist nicht erforderlich.

 

zu 2.: Die Entscheidung fällt nicht in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung der Antrag wird abgelehnt

 

zu 3.: Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass in Zukunft weitere verdeckte Messungen durchgeführt werden, die Markierung „Tempo 50“ wieder auf die Fahrbahn aufgebracht wird und weitere unterstützende Fahrbahnmarkierungen geprüft werden.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 10.11.2017 hat die Seniorenunion Selfkant um Beratung und Beschlussfassung zu 3 Themen gebeten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

1. Antrag auf Einrichtung einer speziellen Anlaufstelle für Senioren im Rathaus Selfkant

 

Der Empfang im Rathaus der Gemeinde Selfkant ist montags und donnerstags von einem Mitarbeiter besetzt. Dieser kann bereits bei Betreten des Rathauses die Bürger an die richtige Stelle verweisen und kurze Informationen geben.

 

Beim Ordnungs- und Sozialamtes gibt es für den Bereich der Rentenversicherung (deutsch/niederländisch), Wohngeld und Sozialhilfen entsprechende  Ansprechpartner, die bereits seit Jahren entsprechende Dienste respektive Auskünfte anbieten.

 

Eine zusätzliche „Anlaufstelle“ nur für Senioren ist derzeit nicht vorgesehen und aus dem vorhandenen Personalkörper der Gemeinde nicht leistbar.  

 

2. Antrag auf Errichtung eines Bargeldautomaten für die Orte Wehr, Hillensberg und Süsterseel an gut erreichbarer zentraler Stelle. evtl bei Schäpers (Edeka) in Süsterseel.

 

Die Einrichtung von Bargeldautomaten ist nicht Aufgabe der Gemeinde Selfkant und rechtlich nicht möglich (Wirtschaftliche Betätigung).  Die Versorgung der Bürger mit Bargeld ist vielmehr originäre Aufgabe der Bankinstitute.

 

Geld abheben ist jedoch heutzutage fast überall möglich. Viele Tankstellen und Supermärkte bieten den Abhebe-Service mit girocard / EC-Karte mittlerweile kostenlos an, unterscheiden sich jedoch im Hinblick auf die unterstützten Anbieter und die Auszahlungshöhe.

 

 

3. Antrag auf Verkehrsberuhigung der Landstraße Ortslage Wehr, z.B. durch Verengungen.

 

Für verkehrslenkende Maßnahmen auf Landstraßen (jetzt L47, früher B56) ist das Straßenverkehrsamt, die Kreispolizeibehörde - Direktion Verkehr - und Straßen NRW zuständig. 

 

Seit bereits 2 Jahren wurden gleichlautende Anträge gestellt. Nach verdeckter Verkehrsmessung und Auswertung dieser Daten und anschließender Beratung mit den o.g. Behörden wurde festgehalten:

 

"[…] Verschiedene Möglichkeiten und Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung (Kanzeln, Verschwenkungen, Schleusen, Bodenwellen) wurden besprochen aber scheiterten immer an Widrigkeiten in der Örtlichkeit […]"

 

Angeordnet und im Frühjahr 2016 ausgeführt wurde das Markieren von "50" auf der Fahrbahn.

 

Des Weiteren ist die wiederholte Geschwindigkeitsmessung durch das Ordnungsamt des Kreises Heinsberg vorgesehen.

 

Der Bürgermeister erläuterte die Ergebnisse aus dem Haupt- und Finanzausschuss und ließ über die dort formulierten Beschlussvorschläge abstimmen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig