Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

C.1      Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

            Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und textlichen Festsetzungen sowie der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

            Die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.

 

 C.2     Satzungsbeschluss

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt  die Gemeindevertretung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant im vereinfachten Verfahren als Satzung. Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan werden gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Sachverhalt:

 

A         Verfahrensstand

 

Am 03. Januar 2017 beantragte der Bauherr für das im Bebauungsplan Nr. 25 - Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen - gelegene Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 2, Nr. 474 festgesetzte Baufenster um 5 m in Richtung Süden zu erweitern.

 

Daraufhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 02. Februar 2017 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 34-35/2017 vom 03. September 2017 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 34-35/2017 vom 03. September 2017 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die 5. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und textlichen Festsetzungen in der Zeit vom 11. September bis einschließlich 13. Oktober 2017 im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internetportal „Tetraeder“ einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

 

 

 

Am 30. August 2017 wurden, unter Fristsetzung bis zum 13. Oktober 2017, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant nebst Begründung sowie textlichen Festsetzungen Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – nebst Begründung und textlichen Festsetzungen in der Zeit vom 11. September bis einschließlich 13. Oktober 2017 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen und über das Internetportal „Tetraeder“ öffentlich zur Einsichtnahme bereit gestellt werden. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 34-35/2017 vom 03. September 2017 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=31768 abrufbar.

 

 

B.        Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.

 

B.1      Anlässlich der öffentlichen Auslegung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 - Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen - der Gemeinde Selfkant wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

 

B.2      Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur  5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.

 

Herr Rolf Cleven erklärte sich für befangen und begab sich für die Dauer des Tagesordnungspunktes in den Sitzungssaal.

 

Da keine Wortmeldunge vorlagen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zu C.1 einstimmig

Zu C.2 einstimmig