Sitzung: 17.10.2007 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 187/2007
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung für den Ortsteil Millen vom 18. Januar 1991 (zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 28. April 1993) und den § 6 wie folgt zu fassen:
I.
„§ 6 wird wie folgt geändert:
Folgende
Dachausbildung ist zulässig:
Zone I:
Dachdeckung
der geneigten Dächer mit Dachziegeln aus ton, tiefgewölbte Ziegelformen wie
S-Pfanne, Römerpfanne u. ä. möglichst Naturfarben rot oder naturgrau.
Naturschiefereindeckung. Flachdächer mit Kiesschüttung oder Begrünung.
Unzulässig ist eine Dacheindeckung der geneigten Dächer mit Faserzementplatten,
Berliner-Welle, Bitumenpappeindeckung, Kunststoffbahnen und Pappschindeln.
Sonnenkollektoren,
Photovoltaik- und ähnliche Anlagen dürfen von der Verkehrsfläche nicht einsehbar
sein.
Zone
II:
Als
Dacheindeckung der geneigten Dächer sind rötliche bis braune Dachziegel aus Ton
als tiefgewölbte Ziegelform wie S-Pfanne, Römerpfanne etc. zu verwenden.
Anthrazitfarben, Naturschiefereindeckung, Faserzementplatten, Berliner-Welle,
Bitumenpappeindeckung, sind nicht zulässig.
Sonnenkollektoren-,
Photovoltaik- und ähnliche Anlagen dürfen von der Verkehrsfläche nicht
einsehbar sein.
Zone
III:
Es gelten
die gleichen Festsetzungen wie in Zone I, jedoch unter Beachtung von § 10
dieser Satzung.
II.
Die vorstehende 2. Änderungssatzung zur
Gestaltungssatzung für den Ortsteil Millen tritt am Tage ihrer Bekanntmachung
in Kraft“.
Dr. K.-H. Kambartel (ProSelfkant) erklärte, dass man gerade in der heutigen Zeit Maßnahmen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien zulassen müsse. Die Gestaltungssatzung für den Ortsteil Millen aus dem Jahre 1993 sei wie Dr. Kambartel betonte, nicht mehr zeitgemäß. Er beantragte daher namens der Fraktion Pro Selfkant eine entsprechende Änderung der Gestaltungssatzung.
Heinz Stassen (CDU) konnte sich dieser Meinung nicht anschließen. Er erklärte, dass die Gestaltungssatzung dem Erhalt des historischen Erscheinungsbildes Millens dienen solle und stelle namens der CDU-Fraktion den Antrag, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Herr Bürgermeister Corsten erklärte in diesem Zusammenhang, dass er die Argumentation von Dr. Kambartel sicherlich verstehen könne, es aber hier vornehmlich um den Schutz und den Erhalt des historischen Kulturerbes Millen ginge.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Enthaltung