Beschluss:
Es wurde über die Beschlussempfehlung des Bau- und Umweltausschusses abgestimmt, den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung für den Ortsteil Millen vom 18. Januar 1991 (zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 28. April 1993) zu beschließen und den § 6 wie folgt zu fassen:
I.
„§ 6 wird wie folgt geändert:
Folgende
Dachausbildung ist zulässig:
Zone I:
Dachdeckung
der geneigten Dächer mit Dachziegeln aus ton, tiefgewölbte Ziegelformen wie
S-Pfanne, Römerpfanne u. ä. möglichst Naturfarben rot oder naturgrau.
Naturschiefereindeckung. Flachdächer mit Kiesschüttung oder Begrünung.
Unzulässig ist eine Dacheindeckung der geneigten Dächer mit Faserzementplatten,
Berliner-Welle, Bitumenpappeindeckung, Kunststoffbahnen und Pappschindeln.
Sonnenkollektoren,
Photovoltaik- und ähnliche Anlagen dürfen von der Verkehrsfläche nicht
einsehbar sein.
Zone
II:
Als
Dacheindeckung der geneigten Dächer sind rötliche bis braune Dachziegel aus Ton
als tiefgewölbte Ziegelform wie S-Pfanne, Römerpfanne etc. zu verwenden.
Anthrazitfarben, Naturschiefereindeckung, Faserzementplatten, Berliner-Welle,
Bitumenpappeindeckung, sind nicht zulässig.
Sonnenkollektoren-,
Photovoltaik- und ähnliche Anlagen dürfen von der Verkehrsfläche nicht
einsehbar sein.
Zone
III:
Es gelten
die gleichen Festsetzungen wie in Zone I, jedoch unter Beachtung von § 10
dieser Satzung.
II.
Die vorstehende 2. Änderungssatzung zur
Gestaltungssatzung für den Ortsteil Millen tritt am Tage ihrer Bekanntmachung
in Kraft“.
Einleitend erklärte Dr. Karl-Heinz Kambartel im Namen der Fraktion Pro Selfkant, da das Interesse aus der Bevölkerung bestehe, müsse man in der heutigen Zeit Maßnahmen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, unter Ausschluss von denkmalgeschützten Häusern, zulassen. Der anstehenden Beschlussempfehlung könne seine Fraktion daher nicht zustimmen.
Der Vorsitzende vertrat in seiner Funktion als Bürgermeister die Auffassung des vorliegenden Beschlussvorschlages.
Das Ratsmitglied Willi Peters erklärte sich im Namen der SPD-Fraktion mit der vorliegenden Beschlussempfehlung einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen