Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Über den Antrag der CDU-Fraktion auf Anpassung der Zuschussregelung von derzeit 8.000,00 EUR auf künftig bis zu 10.000,00 EUR wurde nunmehr mit nachgenanntem Wortlaut abgestimmt:

 

Für Baumaßnahmen der Vereine wird in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung gestellt. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkosten-volumen von 10.000 €.

 

Der zuständige Ausschuss soll im Einzelfall entscheiden, ob das verbleibende Geld am Jahresende im Sinne der Richtlinie als Bonuszahlung o. ä. verwandt wird oder aber ins nächste Haushaltsjahr gebucht wird. Auf die Gewährung eines Zuschusses oder einer bestimmten Höhe besteht kein Rechtsanspruch.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

 

Zuschussregelung:

maximale Höhe

1 Verein

15 % der Materialkosten 2.000 € statt bisher 10 % der Materialkosten 1.500 €,

2 Vereine

20 % der Materialkosten 4.000 € statt bisher 15 % der Materialkosten 3.000 €,

3 Vereine

30 % der Materialkosten 8.000 € statt bisher 20 % der Materialkosten 5.000 €,

4 Vereine

40 % der Materialkosten 10.000 € statt bisher 30 % der Materialkosten 8.000 €.

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. In der ersten Ausschusssitzung des Jahres wird über eingegangene Anträge beraten. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist. Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssen vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden.

Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.


Der als Diskussionsgrundlage dienende Antrag der CDU-Fraktion war der Einladung beigefügt.

 

Die Angelegenheit war im Ausschuss für Schule, Jugend und Soziales beratend zur Tagesordnung gestellt worden.

 

Das Ratsmitglied Dr. Karl-Heinz Kambartel führte aus, die angesetzten Materialkosten in Höhe von 10.000,00 EUR seien für eine Bezuschussung zu hoch. Nur bei Herabsetzung der Bezuschussungsgrenze sei eine Förderung kleinerer Projekte möglich. Somit könne seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

 

Die Ratsmitglieder Willi Peters und Josef Werny sprachen sich im Namen der SPD-Fraktion für eine bevorzugte Bezuschussung von Vereinen mit Jugendförderung aus.

 

In einer regen Diskussion wies das Ratsmitglied Josef Neiß darauf hin, es gehe im CDU-Antrag um eine Anpassung, nicht um eine Anhäufung von Mitteln.

 

Ergänzend wies das Ratsmitglied Heinz Stassen auf die Möglichkeit hin, kleinere Vereine könnten sich, wie bereits geschehen, zu einem Projekt zusammenschließen.

 

Abschließend sprach sich der Vorsitzende für den Antrag aus, da sich bei einer Bonusregelung zur Vereinsbezuschussung für Ausschuss und Rat die Möglichkeit ergebe, in besonders gelagerten Fällen auch zusätzlich und individuell Fördermittel im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel zu gewähren.


Abstimmungsergebnis:

 

15 Ja-Stimmen

13 Nein-Stimmen