Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 30.09.2007 eine Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen.

 

Die CDU schlägt vor, dass die Zuschussregelung von derzeit max. 8.000 € auf künftig 10.000 € angepasst werden soll. Der zuständige Ausschuss soll im Einzelfall entscheiden, ob das verbleibende Geld am Jahresende im Sinne der Richtlinie als Bonuszahlung o.ä. verwandt wird oder aber ins nächste Haushaltsjahr gebucht wird.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird folgende Neufassung des Punktes 4.3 angeregt:

 

4.3 Bezuschussung von Baumaßnahmen der Vereine

 

Für Baumaßnahmen der Vereine wird in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung gestellt. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €. Werden die Gelder in einem Haushaltsjahr nicht vollständig abgerufen bzw. verteilt, so werden sie ins nächste Haushaltsjahr übernommen, sofern der zuständige Ausschuss keine andere Regelung trifft. Auf die Gewährung eines Zuschusses oder einer bestimmten Höhe besteht kein Rechtsanspruch.

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

 

Zuschussregelung:

maximale Höhe

1 Verein

15 % der Materialkosten 2.000 € statt bisher 10 % der Materialkosten 1.500 €

2 Vereine

20 % der Materialkosten 4.000 € statt bisher 15 % der Materialkosten 3.000 €

3 Vereine

30 % der Materialkosten 8.000 € statt bisher 20 % der Materialkosten 5.000 €

4 Vereine

40 % der Materialkosten 10.000 € statt bisher 30 % der Materialkosten 8.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. In der ersten Ausschusssitzung des Jahres wird über eingegangene Anträge beraten. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist. Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssen vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden.

Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

Der Antrag war der Einladung beigefügt.

 

Herr Werny verwies auf die Geschäftsordnung, dass dieser Punkt in den Ausschuss für Tourismus, Partnerschaft, Sport und Kultur gehöre.

 

Bürgermeister Corsten erläuterte, dass er den Punkt beratend zur Tagesordnung gestellt habe, da der zuständige Ausschuss aus Mangel an Tagesordnungspunkten nicht tage.

 

Herr Dr. Kambartel fragte nach, was der Passus „…so werden sie ins nächste Haushaltsjahr übernommen, sofern der zuständige Ausschuss keine andere Regelung trifft…“ heißt. Ob die Mittel im Sinne der Richtlinien verteilt werden und Vereine gemeinsam gefördert und dann mit einem Bonus belohnt werden.

 

Der Bürgermeister erklärte, dass es um eine Grundsatzentscheidung gehe. Der Ausschuss habe die Möglichkeit, im Rahmen einer Bonusregelung Vereine zu bezuschussen, ansonsten würden die Mittel ins nächste Haushaltsjahr übertragen.

 

Herr Dr. Kambartel bemerkte, dass das eigentliche Problem damit nicht gelöst sei, denn die angesetzten Materialkosten von 10.000 € seien für eine Bezuschussung zu hoch. Seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen. Die Bezuschussungsgrenze müsse weiter runtergesetzt werden, damit kleinere Projekte gefördert werden können.

 

Von Seiten der FDP-Fraktion schloss sich Herr Schürgers den Ausführungen der Fraktion Pro Selfkant an. Er brachte nochmal das Konzept der Fraktion Pro Selfkant für die Zuschussgewährung in Erinnerung.

 

Herr Werny erklärte, dass es bei einer Bezuschussung hauptsächlich um Jugendförderung gehen müsse, aus diesem Grunde lehne er den Antrag der CDU-Fraktion ab.

 

Herr Corsten merkte an, dass die Bonusregelung nicht unbedingt an 10.000 € gebunden sei, sondern nach anderen Sätzen festgelegt werden können. Er verwies auf das Beispiel Havert. Die restlichen Haushaltsmittel aus dem Jahre 2006 wurden ins nächste Haushaltsjahr übertragen und konnten nun - wie im Fall der Vereine Havert - den Vereinen zu gute kommen.

 

Herr Neiß erklärte, dass die Positionen  der einzelnen Fraktionen für die Ratssitzung deutlich geworden sind.

 

Er appellierte an die Fraktionen nochmals zu kooperieren.