Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Nach einer kurzen Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende über die Teilnahme am Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für 10 Grundschüler in diesem Jahr und darüber hinaus für die Teilnahme von Grund- und Hauptschülern im nächsten Jahr abstimmen.

 


Mit dem neu errichteten Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ hat die Landesregierung NRW sich zum Ziel gesetzt, Kindern aus finanzschwachen Familien eine Teilnahme am Mittagstisch im Rahmen einer Ganztagsschule zu ermöglichen.

 

Mit Hilfe der Landeszuwendungen soll auch den Kindern aus finanzschwachen Familien eine Teilnahme an einer Ganztagsschule ermöglicht werden, um möglichst allen Kindern die Chance zur Bildungsförderung zu bieten. Gleichzeitig soll auch eine Heranführung an eine gesunde und ausgewogenen Ernährung, worauf im Ganztag allergrößten Wert gelegt wird, sowie ein angemessenes Sozialverhalten gefördert werden.

 

Der Landesfonds wurde zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren eingerichtet und enthält eine Förderung in Form finanzieller Leistungen, die sich wie folgt darstellen:

 

Ausgehend von 200 Verpflegungstagen pro Schuljahr wird von jährlichen Kosten der Mittagsverpflegung von € 500,00 als Bemessungsgrundlage ausgegangen (2,50 €/Mittagessen). Die Förderung des Landes beträgt bis zu € 200,00 pro bedürftigem Kind. Der nicht gedeckte Aufwand (€ 300,00) ist durch Elternbeiträge in Höhe von jährlich € 200,00 (entspricht durchschnittlich € 1,00/Mittagessen) und einem  Eigenanteil des Schulträgers von jährlich € 100,00 zu finanzieren.

 

Fördervoraussetzung ist neben einem entsprechenden Beschluss des Schulträgers zur Teilnahme an diesem Landesfonds, die Bedürftigkeit der Erziehungsberechtigten.

 

Für den hiesigen Schulträgerbereich gilt dies für den Mittagstisch im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschulen, der an der KGS Selfkant I sowie der KGS Selfkant II eingerichtet ist. An der KGS Selfkant II nehmen momentan keine Kinder am Mittagstisch teil, an der KGS Selfkant I nehmen zur Zeit 26 Kinder am Mittagstisch teil, bei 10 dieser Kinder besteht Bedürftigkeit.

 

Da der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zum 30.09. zu stellen war, wurde der Antrag für 10 Kinder bei der Bezirksregierung bereits eingereicht. Bei 10 Kindern ergibt sich ein durch den Schulträger aufzubringender Eigenanteil in Höhe von € 1.000,00.

 

Herr Neiß verwies auf die Erläuterungen in der Einladung.

 

Frau Deckers erklärte für die CDU-Fraktion, dass sie diese Einrichtung begrüße, da es für einige Kinder die einzige warme Mahlzeit sei, die sie bekommen. Sie plädierte für die Teilnahme am Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“.

 

Die FDP-Fraktion, die Fraktion Pro Selfkant und die SPD-Fraktion schlossen sich dem an.

 

Herr Bürgermeister Corsten erläuterte dazu, dass die Mittel kurzfristig beantragt werden mussten. Am 28.09. gingen die Ausführungsbestimmungen zum Erlaß „Kein Kind ohne Mahlzeit ein, wonach auch Mittel für Schüler beantragt werden können, die nur an drei Tagen ganztagsbetreut werden.  Dies würde für die Schüler der Ganztagshauptschule zutreffen. Auf Nachfrage bei der Bezirksregierung wurde jedoch mitgeteilt, dass in diesem Jahr keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.


Abstimmungsergebnis:                                                               einstimmig