Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Selfkant wird beschlossen und für verbindlich erklärt. Die aufgezeigten Maßnahmen sollen vor Umsetzung der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 des Landeswassergesetzes (LWG) sind die Kommunen in NRW verpflichtet, ihre Abwasserbeseitigungskonzepte im Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben und der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen.

 

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Kommunen der zuständigen Bezirksregierung eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept soll auch Aussagen darüber enthalten, wie zukünftig in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter Beachtung des § 51 a LWG und der städtebaulichen Entwässerungssituation beseitigt werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation sowie die Auswirkungen auf das Grundwasser und die oberirdischen Gewässer darzustellen.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ausführlich vorgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig