Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Dem Wahlvorschlag wurde zugestimmt.

 

 


Herr Peter Zimmermann ist zum 01.03.2007 aus der Gemeinde Selfkant verzogen.

 

Gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung für das land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den §§ 7, 12 Kommunalwahlgesetz muss ein sachkundiger Bürger in der Gemeinde Selfkant seinen Erstwohnsitz haben.

 

Herr Zimmermann hat somit durch seinen Wegzug seine Wählbarkeitsvoraussetzungen verloren und ist nicht mehr berechtigt, als sachkundiger Bürger an Sitzungen der Ausschüsse in der Gemeinde Selfkant teilzunehmen.

 

Er steht daher nicht mehr als sachkundiger Bürger zur Verfügung.

 

Die SPD-Fraktion schlägt als Nachfolger Herrn Edwin Otten, Jubiläumsstraße 12, 52538 Selfkant vor.

 

Herr Otten besitzt das passive Wahlrecht. Somit erfüllt er die Voraussetzungen für die Wahl zum sachkundigen Bürger.

 

Gem. § 50 III GO wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger. Hierfür ist ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreichend.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig