Sitzung: 06.12.2017 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 401/2017
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt
- für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke
Gemarkung Havert, Flur 1, Grundstücke 41, 42, 45, 52, 53, 54, 55, 56, 57,
58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 70, 71, 132, 134, 159, 160,
161, 164, 165, 176, 177, 182, 183, 213, 215, 216, 267, 268, 273 und 274
einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.
Sachverhalt:
Um die städtebauliche Ordnung für die
in Rede stehende Fläche im Ortsteil Isenbruch (Anlage) zu wahren und Fehlentwicklungen zu unterbinden, wurde
seitens des Kreises Heinsberg bei diversen Besprechungen angeregt, die
planungsrechtliche Situation dieses Bereiches zu überdenken. Derzeit ist das
Gebiet gemäß § 34 BauGB als im Zusammenhang bebauter Bereich zu beurteilen. Dies
hat bereits an einigen Stellen zu negativen Entwicklungen geführt: Nebenanlagen
sind in einem Maß entstanden, in welchem sie der Hauptnutzung in ihrer Anzahl
bzw. Dichte kaum mehr als untergeordnet zuzurechnen sind und einzelne Baukörper
springen von der gedachten Straßenflucht vor oder zurück. Für das Ortsbild
schädliche Entwicklungen wie diese sollen mit Hilfe des aufzustellenden
Bebauungsplanes unterbunden werden und die weitere Entwicklung des Gebietes
reguliert werden.
Ein weiterer Grund für die Neuaufstellung
besteht in der Absicht, das zentral im Plangebiet gelegene Bürgerhaus zu
sichern. Dieses ehemalige Feuerwehrgerätehaus wurde lange Zeit als Vereinsheim
genutzt und hat sich in den vergangenen Jahren zum Bürgerhaus des Ortsteiles
Isenbruch entwickelt. Diese Nutzung soll durch den Bebauungsplan als
Gemeinbedarfsfläche planungsrechtlich gesichert werden.
Da das Ziel der vorliegenden
Bauleitplanung insbesondere in der Sicherung des Bestandes liegt, sollen die
Festsetzungen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt und
sofern möglich, anhand der tatsächlich vorliegenden Nutzungen vorgenommen
werden.
Hierzu ist es erforderlich, für die
vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Havert, Flur 1, Grundstücke 41,
42, 45, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 70,
71, 132, 134, 159, 160, 161, 164, 165, 176, 177, 182, 183, 213, 215, 216, 267,
268, 273 und 274 einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Das
Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von 4,08 ha.
Nach reger Diskussion ließ der
Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig