Sitzung: 06.12.2017 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 386/2017
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung über die vorgebrachten
Bedenken und Anregungen
Die während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen –
der Gemeinde Selfkant mit Begründung
und textlichen Festsetzungen sowie der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten
Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt
gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 25 – Saeffelen, Auf
dem Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant im vereinfachten Verfahren als
Satzung. Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan werden gemäß § 9 Abs. 8
BauGB beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Am 03. Januar 2017 beantragte der
Bauherr für das im Bebauungsplan Nr. 25 - Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen -
gelegene Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 2, Nr. 474 festgesetzte
Baufenster um 5 m in Richtung Süden zu erweitern.
Daraufhin hat die Gemeindevertretung
der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 02. Februar 2017 gemäß § 2
Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Der
Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
34-35/2017 vom 03. September 2017 öffentlich bekannt gemacht.
Durch
Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 34-35/2017 vom 03.
September 2017 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs.
2 BauGB, die 5. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem
Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und textlichen
Festsetzungen in der Zeit vom 11. September bis einschließlich 13. Oktober 2017
im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internetportal „Tetraeder“
einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen
oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Am
30. August 2017 wurden, unter Fristsetzung bis zum 13. Oktober 2017, von den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur 5. Änderung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der
Gemeinde Selfkant nebst Begründung sowie textlichen Festsetzungen
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass
die 5. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem
Bildersträßchen – nebst Begründung und textlichen Festsetzungen in der Zeit vom
11. September bis einschließlich 13. Oktober 2017 im Rathaus in Tüddern
öffentlich ausliegen und über das Internetportal „Tetraeder“ öffentlich zur
Einsichtnahme bereit gestellt werden. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Nr. 34-35/2017 vom 03. September 2017 öffentlich bekannt
gemacht.
Die
Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=31768 abrufbar.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung
über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2)
vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1
Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich
der öffentlichen Auslegung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 -
Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen - der Gemeinde Selfkant wurden weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage) zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der
Gemeinde Selfkant aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw.
§ 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw.
während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Nach kurzer Diskussion ließ der
Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
C1 C2
Ja-
Stimmen: 18 18
Nein-
Stimmen:
Enthaltungen: 1
1