Sitzung: 06.12.2017 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 385/2017
Beschlussvorschlag:
Das in der Einladung als Anlage beigefügte
Wasserversorgungskonzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Gemäß § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz
(LWG NRW) sind die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ein Konzept
über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung
(Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Das Konzept ist der zuständigen
Bezirksregierung erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre
fortzuschreiben und erneut vorzulegen.
Das Wasserversorgungskonzept muss die
wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im
Gemeindegebiet der Gemeinde Selfkant die Wasserversorgung jetzt und auch in
Zukunft sichergestellt ist.
Die für das Gemeindegebiet der
Gemeinde Selfkant zuständige Verbandswasserwerk Gangelt GmbH hat in
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Selfkant das beigefügte
Wasserversorgungskonzept erarbeitet.
Der Ausschussvorsitzende ließ über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig