Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses für die Neubeschaffung von Spielgeräten für den Kinderspielplatz in Isenbruch. Die Kosten für die Neubeschaffungen werden je zu einem Drittel aus Mitteln der Gemeinde Selfkant, den Infrastrukturmitteln Isenbruch und der Ortschaft Isenbruch getragen. Ersatzbeschaffungen werden von der Gemeinde getragen. Die Zuwegung ist wie in der Anlage dargestellt (rote Markierung) bei der Umsetzung der Planung zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Die Dorfgemeinschaft Isenbruch, vertreten durch Herrn Michael Hamacher,
hat die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten für den Kinderspielplatz in
Isenbruch beantragt.
Geplant sind die Aufstellung einer Spielturmkombination mit zusätzlicher
Doppelschaukel, Zweiereck, 2 Federspielen und Sitzgruppe sowie die Anlegung
eines Sandkastens. Die Materialkostenaufstellung sowie Pläne über die
Aufstellung der Spielgeräte sind als Anlagen beigefügt. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf 9.870 €.
Das Aufstellen der Spielgeräte, der Sitzgruppe sowie das Anlegen des
Sandkastens werden in Eigenleistung durch den Ort erbracht.
Wie in vergleichbaren
Fällen sollen die Kosten zu je einem Drittel von der Gemeinde Selfkant, dem Ort
Isenbruch und aus Mitteln der Infrastrukturabgabe getragen werden. Somit
entfällt ein Anteil in Höhe von 3.290 € auf die Gemeinde Selfkant.
Herr Corsten führte
in das Thema ein und stellte klar, dass die „Drittelregelung“ nur für neue
Geräte gelte, nicht mehr funktionierende Geräte und Reparaturen werden von der
Gemeinde ersetzt. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend umformuliert.
Nach kurzer Diskussion und Klärung von Detailfragen ließ der Bürgermeister über den abgewandelten Beschlussvorschlag abstimmen. Da die Ersatzbeschaffungen von der Gemeinde voll übernommen werden, wird der zu fördernde Betrag entsprechend verringert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig