Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

zu 1.: Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle ist nicht erforderlich.

 

zu 2.: Die Entscheidung fällt nicht in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung der Antrag wird abgelehnt

 

zu 3.: Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass in Zukunft weitere verdeckte Messungen durchgeführt werden, die Markierung „Tempo 50“ wieder auf die Fahrbahn aufgebracht wird und weitere unterstützende Fahrbahnmarkierungen geprüft werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 10.11.2017 hat die Seniorenunion Selfkant um Beratung und Beschlussfassung zu 3 Themen gebeten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

1. Antrag auf Einrichtung einer speziellen Anlaufstelle für Senioren im Rathaus Selfkant

 

Der Empfang im Rathaus der Gemeinde Selfkant ist montags und donnerstags von einem Mitarbeiter besetzt. Dieser kann bereits bei Betreten des Rathauses die Bürger an die richtige Stelle verweisen und kurze Informationen geben.

 

Beim Ordnungs- und Sozialamtes gibt es für den Bereich der Rentenversicherung (deutsch/niederländisch), Wohngeld und Sozialhilfen entsprechende  Ansprechpartner, die bereits seit Jahren entsprechende Dienste respektive Auskünfte anbieten.

 

Eine zusätzliche „Anlaufstelle“ nur für Senioren ist derzeit nicht vorgesehen und aus dem vorhandenen Personalkörper der Gemeinde nicht leistbar.  

 

2. Antrag auf Errichtung eines Bargeldautomaten für die Orte Wehr, Hillensberg und Süsterseel an gut erreichbarer zentraler Stelle. evtl bei Schäpers (Edeka) in Süsterseel.

 

Die Einrichtung von Bargeldautomaten ist nicht Aufgabe der Gemeinde Selfkant und rechtlich nicht möglich (Wirtschaftliche Betätigung).  Die Versorgung der Bürger mit Bargeld ist vielmehr originäre Aufgabe der Bankinstitute.

 

Geld abheben ist jedoch heutzutage fast überall möglich. Viele Tankstellen und Supermärkte bieten den Abhebe-Service mit girocard / EC-Karte mittlerweile kostenlos an, unterscheiden sich jedoch im Hinblick auf die unterstützten Anbieter und die Auszahlungshöhe.

 

 

3. Antrag auf Verkehrsberuhigung der Landstraße Ortslage Wehr, z.B. durch Verengungen.

 

Für verkehrslenkende Maßnahmen auf Landstraßen (jetzt L47, früher B56) ist das Straßenverkehrsamt, die Kreispolizeibehörde - Direktion Verkehr - und Straßen NRW zuständig. 

 

Seit bereits 2 Jahren wurden gleichlautende Anträge gestellt. Nach verdeckter Verkehrsmessung und Auswertung dieser Daten und anschließender Beratung mit den o.g. Behörden wurde festgehalten:

 

"[…] Verschiedene Möglichkeiten und Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung (Kanzeln, Verschwenkungen, Schleusen, Bodenwellen) wurden besprochen aber scheiterten immer an Widrigkeiten in der Örtlichkeit […]"

 

Angeordnet und im Frühjahr 2016 ausgeführt wurde das Markieren von "50" auf der Fahrbahn.

 

Des Weiteren ist die wiederholte Geschwindigkeitsmessung durch das Ordnungsamt des Kreises Heinsberg vorgesehen.

 

Der Bürgermeister erklärte auf Nachfrage, dass grundsätzlich jeder einen Antrag auf Beratung im Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Gemeindevertretung stellen kann. Ob der Antrag zur Tagesordnung gestellt wird, liegt in diesem Fall im Ermessen des Bürgermeisters.

 

Danach wurden die Anträge jeweils beraten.

 

Zu 1.: nach kurzer Diskussion bestand Einigkeit darüber, dass die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle nicht erforderlich ist.

 

Zu 2.: Der Bürgermeister verwies auf die Erläuterungen aus der Sitzungsvorlage.

 

Zu 3.: Der Bürgermeister erläuterte, dass bereits eine Verschwenkung in der Vergangenheit erreicht werden konnte. und ein Antrag auf eine Verkehrsberuhigung der Landstraße voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Herr Stassen regte an, dass sich das gemeindliche Ordnungsamt noch einmal mit der Kreisverwaltung bezüglich einer Maßnahme in Verbindung setzen sollte. Nach eingehender Diskussion wurde ein Beschlussvorschlag formuliert.

 

Über die Beschlussvorschläge wurde alsdann einzeln abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.: einstimmig

 

zu 2.: einstimmig

 

zu 3.: einstimmig