Beschluss: vertagt gleiches Gremium

Beschluss:

Sodann ließ der Vorsitzende über die Diskussionsergebnisse hinsichtlich der Einrichtung eines Arbeitskreises sowie zu den Investitionsmaßnahmen an den Grundschulen abstimmen.

 


Mit Beschluss vom 31. Mai 2007 der Gemeindevertretung wurde der Offene Ganztagsbetrieb in den Grundschulen der Gemeinde Selfkant zum Schuljahresbeginn 2007/2008 eingeführt.

 

Zum Zeitpunkt der Beantragung der Mittel hatten sich 50 Kinder (29 Kinder/Kath. Grundschule Selfkant I und 21 Kinder/Kath. Grundschule Selfkant II) zum Ganztagsbetrieb in den Grundschulen angemeldet. Zum jetzigen Zeitpunkt hat sich die Zahl bereits um 12 Kinder erhöht.

 

Die Einführung der Offenen Ganztagsschule bedingt investive Baumaßnahmen an den gemeindeeigenen Schulen. Beispielsweise müssen Betreuungsräume, Küche und Speiseräume geschaffen werden, um einen dauernden Betrieb gewährleisten zu können. Für die gemeindeeigenen Schulen wurde in Zusammenarbeit von Verwaltung und Schulen folgender Raumbedarf festgestellt:

 

Kath. Grundschule Selfkant I

Küche und Speiseraum

 

Kath. Grundschule Selfkant II

Betreuungsraum

Turnraum

Küche ist vorhanden

 

Die Bundesregierung unterstützt mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) letztmalig für das Jahr 2007 den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen. Aufgrund stark anwachsender Zahlen teilnehmender Schüler am Ganztagsangebot ist dieses Investitionsprogramm des Bundes deutlich überzeichnet. Aus den Pressemitteilungen der vergangenen Tage war zu entnehmen, dass zahlreiche Träger keine Mittel mehr bekommen. Für die Gemeinde Selfkant wurde bereits mündlich zugesagt, dass 50 % der beantragten Mittel (115.000 € je Schule) wohl in den nächsten Tagen bewilligt werden.

 

Zur Beantragung der Mittel mussten Planungen zum Umbau/Ausbau der Schulen der Bezirksregierung sowie eine darauf basierende Kostenermittelung vorgelegt werden. Für die gemeindeeigenen Schulen ergibt sich für die Kath. Grundschule Selfkant I ein Investitionsvolumen von 200.000 € und für die Kath. Grundschule Selfkant II ein Investitionsvolumen von 400.000 €. Die IZBB-Zuwendungen werden voraussichtlich 115.000 € für beide Schulen betragen.

 

Die Realisierung des Bauprogramms stellt im Hinblick auf den außerordentlich hohen Eigenanteil eine große Belastung dar. Aus diesem Grund wurden in der Verwaltung folgende Alternativen diskutiert.

 

Zusammenlegung der offenen Ganztagsbetreuung an einer Grundschule

Die Zusammenlegung der Offenen Ganztagsschule an einen zentralen Ort dürfte sicherlich Synergieeffekte bei den Personal- und Sachkosten hervorrufen. auf der anderen Seite werden diese wieder dadurch relativiert, dass mehr Schülerfahrkosten entstehen.

 

Des Weiteren wäre zu berücksichtigen, dass nach Einführung der offenen Ganztagsschule empirisch zu erkennen ist, dass die Anmeldezahlen drastisch nach oben steigen werden. Im Kreis Heinsberg bieten 9 von 10 Städte die offene Ganztagsschule an.

 

Eine Statistik über die Anmeldezahlen zur Offenen Ganztagsschule im Regierungsbezirk war der Einladung als Anlage beigefügt. Derzeit sind 370 Kinder an gemeindlichen Grundschulen. Die Kapazität der vorhandenen Standorte auch bei Umbau eines Standortes wäre bei steigenden Zahlen sicherlich schnell ausgereizt.

 

Zusammenlegung der Grundschulen an einen neuen Standort

Die Zusammenlegung der Grundschulen an einen zentralen ort ist in der Vergangenheit bereits häufig diskutiert worden und wäre sicherlich dahingehend positiv zu sehen, dass sehr viele Synergieeffekte in verschiedensten Bereichen erzielt werden können. Die größeren Schulen bieten zudem verschiedenste Möglichkeiten, Aktivitäten anzubieten (Gemeinschaftsangebote EDV/Werkräume/Filmraum).

 

Auf der anderen Seite ist dies natürlich zunächst mit sehr hohen Investitionskosten verbunden. Zudem fördern große Schulen Anonymität. Dies führt zu Isolation der „Problemkinder“, wie z.B. Kindern mit wirtschaftlichen Benachteiligungen oder Kinder von Minderheiten/Migrationskinder. Dadurch bedingt steigt die Zahl der Fälle mit mehr Vandalismus, Diebstahl und Gewalt.

 

Aus- und Umbau der vorhandenen Standorte

Die Erhaltung der Grundschulen war in der Vergangenheit mit teilweise hohen Investitionskosten (Erneuerung Heizungsanlagen, Fenster, EDV Verkabelung) belegt. Zudem haben die vier Standorte im Vergleich zu einem zentralen Standort zu Mehrbedarf bei den Unterhaltskosten geführt.

 

Jedoch hat sich die wohnortnahe Beschulung in der Vergangenheit pädagogisch als sehr positiv etabliert und wird von der Mehrheit der Kommunen im Land NRW so praktiziert. Durch den nahen und persönlichen Kontakt von Lehrern und Schülern konnten gerade Kinder im Primarbereich in ihren Stärken gefördert und Schwächen ausgeglichen werden.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Schulgesetz die wohnortnahe Beschulung gefördert. Durch den Wegfall der Schulbezirke können die Eltern zukünftig grundsätzlich die Schule für ihre Kinder über die Gemeindegrenzen hinaus selbst bestimmen. Eine Zentralisierung der Grundschulen würde unter Umständen dazu führen, dass Kinder nach Wegfall der Schulbezirke zu wohnortnäheren Grundschulen in den Nachbarkommunen wechseln würden.

 

Die in der Verwaltung geführten Gedanken mögen Diskussionsgrundlage für eine Entscheidung sein, wie die Investitionskosten im Bereich der „Offenen Ganztagsschule“ verwendet werden.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (Auskunft Bezirksregierung Köln) wäre die Zusammenlegung der Offenen Ganztagsschule zu einem Ganztagsbetrieb oder die generelle Zusammenlegung der Grundschulen für die Förderung dahingehend schädlich, dass nur der Förderbetrag für eine Schule bewilligt werden würde.

 

Herr Neiß verwies vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt auf die umfangreichen Erläuterungen der Einladung.

 

Für die CDU-Fraktion erklärte Herr Ruers, dass im Hinblick auf die Schulpolitik der nächsten Jahre Entscheidungen von großer Bedeutung zu treffen sind. Aus diesem Grunde sollte man im Moment derartig große Investitionen an den Standorten Süsterseel und Saeffelen nicht tätigen. Es sei zu ermitteln, ob bei den sinkenden Schülerzahlen es noch tragbar ist , vier Standorte zu nutzen und sich nicht auf einen Standort festzulegen. Dazu werden weitere Entscheidungshilfen benötigt, wie die Kosten der vier Standorte, Kostenanalysen, Entwicklung der Schülerzahlen, Personalkosten, Instandhaltungskosten, Gebäudekosten, Schülerfahrkosten und das gesehen auf die nächsten 10 Jahre. Dies im großen Kreis  des Ausschuss zu beraten sei wenig sinnvoll, aus diesem Grunde schlug er die Bildung eines Arbeitskreises vor, der sich mit der Problematik beschäftigt und eine Basis für weitere Beratungen im Ausschuss schaffen kann. Dazu sollte eine Kosten/Nutzenanalyse von der Verwaltung erstellt werden, wenn die Verwaltung dazu nicht in der Lage ist, sollte ein Gutachten in Auftrag gegeben werden.

 

Herr Werny von der SPD-Fraktion erläuterte, dass der Schritt zur Zusammenlegung der Grundschulen längst überfällig sei. Das Angebot der offenen Ganztagsgrundschule sollte aufrecht erhalten werden. Man sollte sich Gedanken machen, wie man langfristig den Grundschulbereich absichern kann. Er schloss sich inhaltlich der CDU-Fraktion an.

 

Die Vertreter der F.D.P.-Fraktion und der Fraktion Pro Selfkant schlossen sich ebenfalls der CDU- und der SPD-Fraktion an.

 

Herr Bürgermeister Corsten erläuterte hinsichtlich der Bezuschussung der Investitionsmaßnahmen an den Grundschulen Süsterseel und Saeffelen, dass die Höchstgrenze bei 115.000 € pro Schuleinheit liege, höhere Zuschüsse werden nicht gewährt. Bei Zusammenlegung an einem Standort wird nur ein Zuschuss gewährt. Obwohl der Bund die Finanzierung für zwei Gruppen gewähren würde, auch dann wenn diese zusammengefasst sind; das Land jedoch nur die Finanzierung für eine Gruppe übernimmt. Aufgrund dessen habe er den Landtagsabgeordneten Herrn Krückel eingeschaltet.

 

Herr Ruers merkte an, dass die CDU-Fraktion noch weit entfernt sei von einem Schulstandort, man müsse die langfristige Entwicklung zunächst untersuchen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Corsten berichtet, dass der Betrieb der OGS mit Beginn des neuen Schuljahres

angelaufen ist. Darüber hinaus drängte er hinsichtlich der Investitionen auf eine Entscheidung, da die bewilligten Mittel in diesem Jahr oder auf Antrag im nächsten Jahr abgerufen werden müssen..

 

Nach einer längeren Diskussion wurde Einigkeit darüber erzielt, schnellstmöglich einen Arbeitskreis einzurichten, der sich mit den Standortfragen, der Entwicklung der Schülerzahlen, der Schülerbeförderung, dem Personal, den Schulgebäuden sowie den Kosten/Nutzenanalysen beschäftigt. Die Fraktionsvorsitzenden und Herr Schwartzmanns von der Verwaltung sollen besprechen, in welcher Form der Arbeitskreis  gebildet bzw. arbeiten soll. Bei Bedarf könne man Fachleute hinzuziehen. Der Arbeitskreis habe keine Entscheidungsbefugnis, sondern diene dem Schulausschuss als Basis für die Entscheidungsfindung.

 

Abschließend wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die zum ordnungsgemäßen Minimalbetrieb des Ganztagsunterrichts an den beiden Grundschulen erforderlichen Investitionen in Absprache mit den Schulleiterinnen getätigt werden.


Abstimmungsergebnis:                                                               einstimmig