Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wurde die sachkundige Bürgerin

 

Frau Elisabeth Hoeijmakers

 

vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die einzuführende sachkundige Bürgerin verpflichtet sich wie folgt:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“