Sitzung: 12.07.2017 Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 184/2016
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wurde die sachkundige Bürgerin
Frau Elisabeth Hoeijmakers
vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben
verpflichtet.
Die einzuführende sachkundige Bürgerin verpflichtet sich wie folgt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir
Gott helfe.“