Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Selfkant über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen im Gemeindegebiet Selfkant (Stellplatzablösung)

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 03.05.2017 beschlossen, die Satzung der Gemeinde Selfkant über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen im Gemeindegebiet Selfkant (Stellplatzablösung) vom 10. Juni 2016 zu ändern.

 

Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt.

 

Der Bürgermeister verwies auf die Vorberatung im Ausschuss und ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig