Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Kultur- und Förderverein für die örtlichen Vereine und die Ortschaft Schalbruch e.V. das Feuerwehrgerätehaus Schalbruch entsprechend der bisherigen Vorgehensweise zu überlassen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 02.05.2017 beantragt der Kultur- und Förderverein für
die örtlichen Vereine und die Ortschaft Schalbruch e.V. die Anmietung des
Feuerwehrgerätehauses in Schalbruch, Reyweg. Das Schreiben ist als Anlage
beigefügt.
Der Kultur- und Förderverein führt darin an, dass der Kultur- und
Förderverein im Bürgerhaus nur über kleine Abstellräume verfügt und deshalb
beabsichtigt das Feuerwehrgerätehaus als Lagerplatz für zwischenzeitlich nicht
benötigtes Mobiliar und sonstige bewegliche Einrichtungsgegenstände zu nutzen.
Die Nebenkosten sollen durch den Verein getragen werden. Ein Mietpreis
wird – wie bei der Überlassung der anderen ehemaligen Feuerwehrgerätehäuser -
nicht erhoben.
Herr Corsten erläuterte den Antrag und er verdeutlichte, dass Unterhalts-
und Reparaturarbeiten aufgrund des Zustands des Gebäudes nicht von der Gemeinde
übernommen werden. Er bat um Wortmeldungen. Alsdann ließ er über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig