Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Hauptsatzung in der
vorgelegten Form.
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.03.2017 wurden Änderungen der
Hauptsatzung beschlossen. Unter anderem wurde aufgrund der Änderung der
Entschädigungsverordnung § 11 Abs. 3 h) der Hauptsatzung dahingehend geändert,
dass alle Ausschussvorsitzende außer dem Vorsitzenden des Ausschusses für
Verkehr-, Bau- und Umwelt keine Aufwandsentschädigung für den Vorsitz bekommen.
Der Sachverhalt wurde
zwischenzeitlich mit dem Landesministerium für Inneres und Kommunales
besprochen (siehe Anlage). Hier wird die Auffassung vertreten, dass bei einer
derart geringen Menge von Sitzungen in der Gemeinde Selfkant alle Ausschüsse
von der Regelung ausgenommen werden können.
Dies wurde im ebenfalls beigefügten Entwurf der Hauptsatzung umgesetzt.
Der Bürgermeister verwies auf den Vermerk über die Ausnahmemöglichkeit und erläuterte diesen.
Er bat um Wortmeldungen.
Mangels Wortmeldungen ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig