Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 09. Februar 2016
die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines
diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 2,05 ha (1,15 ha EGS u. 0,9 ha priv. Investor) umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Tüddern. Die Entwicklung der im Eigentum eines privaten Investors stehenden Flächen erfolgt aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung der Gemeinde Selfkant vom 02. November 2015.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, die ihr verfügbaren Flächen vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Tüddern ein Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten (EGS-Flächen und Flächen priv. Investor) konform des o.g. Vertrages vom 02. November 2015 sowie der hierzu ergangenen Abwicklungsvereinbarung zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 02.03.2016 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 6, Nrn. 259 (teilweise), 262 und Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 53 (teilweise). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den vorgenannten Grundstücken ein „Allgemeines Wohngebiet“ realisiert werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 30-35/2016 vom 4. September 2016 öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
30-35/2016 vom 4. September 2016 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Da der Entwurf des Bebauungsplanes zwischenzeitlich geändert und angepasst
werden musste, wurde der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 3/2017 vom 22. Januar
2017 erneut über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben. Auch bei der erneuten Beteiligung wurden weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 19.
Januar 2017 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufstellungsverfahren zum
Bebauungsplan Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind unter http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=29459&tid=82732 abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung
der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Anlässlich der Beteiligungen der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – wurden weder Anregungen noch
Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
47 – Tüddern, In der Kammer – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden.
Herr Bürgermeister Corsten verweist auf die Erläuterungen zur Einladung. Der Bau- und Umweltausschuss habe in seiner Sitzung am 14.03.2017 beschlossen, dass pro Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen sind. Darüber hinaus solle die Einfahrt zum Baugebiet im Bereich der Kreuzung am Rathaus entfallen.
Herr Schmell habe den Wegfall der Einfahrt als auch eine mögliche Einbahnstraßenregelung mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg erörtert. Das Straßenverkehrsamt lehne eine Einbahnstraßenregelung ab und regte aus straßenverkehrlicher Sicht an, die 2. Einfahrt zu belassen.
Weiter erklärte Herr Corsten, dass darüber hinaus der geplant Fußweg auf 4m aufgeweitet und mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut werden soll, um auch zukünftig die Erreichbarkeit des rückwärtigen Spielplatzgrundstückes gewährleisten zu können.
Herr Corsten befragte die Gemeindevertretung, ob nach Abwägungstabelle abgestimmt werden könne. Es gab keine Einwendungen.
Sodann ließ er über den Beschlussvorschlag C abstimmen.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Da während der Beteiligungen der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 zum Entwurf des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47
– Tüddern, In der Kammer – weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht wurden,
ist eine Abwägung nicht erforderlich.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen
bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis: 20
Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen
Anschließend
ließ er über den Beschlussvorschlag D abstimmen.
D. Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 20
Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen