Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 6. Januar 2017 beantragte die
Interessengemeinschaft Dorfplatz Havert, die Gewährung eines Zuschusses aus dem
Baufonds 2017 in Höhe von 2.900,00 € für die Fertigstellung des Dorfplatzes in
Havert. Der Antrag war der Einladung als Anlage beigefügt.
Die Neugestaltung des Dorfplatzes wurde im
Jahr 2016 mit Mitteln des Baufonds in
Höhe von 10.000 € gefördert. Am 26.11.2016 konnten die Vereine und Bürger von
Havert, Stein und Millen-Bruch den neuen Dorfplatz einweihen.
Schon bei den fortwährenden, über Monate
dauerenden Arbeiten, musste die Interessengemeinschaft Dorfplatz Havert feststellen,
dass der Unterschied zwischen den alten Pflastersteinen und dem
Neugestaltungsbereich immer auffälliger
wurde. Jetzt, nachdem die Neugestaltung abgeschlossen ist, hat die
Interessengruppe Dorfplatz Havert beschlossen, den ca. 300 qm alten Bodenbelag
zu entfernen und mit neuen Platten evtl. 60 cm x 40 cm, 8-10 cm dick
auszustatten. Da der Platz „befahrbar“ sein sollte, besteht die Notwendigkeit
entsprechendes Material zu verarbeiten.
Die Kosten des 2. Bauabschnitts belaufen sich
auf ca. 8.500,00 €. Materialkosten: ca. 7.250,00 € und ca. 1.250,00 € evtl.
Lohnkosten, wenn die Plattenverlegung nicht allein in Eigenleistung erbracht
werden kann.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
„Verkauf“ der Platten an die Bürger 1 qm für
20,00 €
(bei 4 qm wird auf Wunsch des Spenders der
Name auf einer Tafel festgehalten)
Erhoffte Einnahmen 3.000,00 €
Kassenbestand 2.500,00
€
Die Interessengemeinschaft Dorfplatz Havert
beantragt einen Materialkostenzuschuss in Höhe von 40 % der Materialkosten. Der Zuschuss würde
2.900,00 € betragen.
Der Antrag wird von sieben Vereinen
unterstützt.
Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant
über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 –
stellt die Gemeinde Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem
Haushaltsjahr einen Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind
Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.
Zielrichtung ist, dass sich ein
objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte
von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden,
können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugutekommen,
realisiert werden.
Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:
Max.
Höhe
1 Verein 15
% der Materialkosten 2.000 €
2 Vereine 20
% der Materialkosten 4.000 €
3 Vereine 30
% der Materialkosten 8.000 €
4 Vereine 40
% der Materialkosten 10.000
€
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel.
Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.
Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht
berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die
Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt
werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende
Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege
vorzulegen.
Herr Bürgermeister Corsten verwies auf die Erläuterungen und erklärte
gleichzeitig, dass die Haverter Vereine bereits im Jahre 2016 10.000 € aus dem
Baufonds erhalten haben. Er wisse, dass laut Richtlinie nur Maßnahmen ab 10.000
€ gefördert würden. Er sehe dies jedoch als Folgemaßnahme der Arbeiten aus dem
letzten Jahr und plädiere für eine Ausnahmeregelung und einer Bezuschussung der
Maßnahme.
Von Seiten der CDU-Fraktion erklärte Herr Stassen, dass seine Fraktion
sich mit der Bezuschussung im Rahmen des Baufonds einverstanden erkläre.
Herr Peters von der SPD-Fraktion bemängelt, dass die Gewährung im letzten
Jahr schon nicht richtliniengemäß erfolgt sei. Er beantragte, den Zuschuss aus
allgemeinen Mitteln des Haushalts zu gewähren und nicht aus dem Baufonds.
Herr Tellers von den Grünen schloss sich diesem Vorschlag an.
Nach einer kurzen Diskussion ließ Herr Corsten über den Vorschlag der
SPD-Fraktion, den Zuschuss nicht aus dem Baufonds, sondern aus allgemeinen
Haushaltsmitteln für den Straßenbau zu bestreiten, abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig