Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag ist zu beraten und zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem in der Einladung als Anlage beigefügten Schreiben vom 18. Dezember 2016 beantragt der von der Grundstückseigentümerin der Parzelle Gemarkung Havert, Flur 4, Nr. 34 bevollmächtigte Planer, den planungsrechtlichen Zustand für die Parzelle 34 (mit den anschließenden Nrn. 37 u. 361) wieder herzustellen, wie dieser im genehmigten Flächennutzungsplan vom 10.02.1967dargestellt war, nämlich als „Wohnbaufläche“. 

 

Hinweis: Parzelle 37 steht im Eigentum der Gemeinde Selfkant,

                     Parzelle 361 steht im Privateigentum einer dritten Eigentümergemeinschaft

 

Als Beratungsgrundlage ist ein Auszug aus dem Erläuterungsbericht zur Änderung Nr. IV/ 1 (Schalbruch) des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörige Planurkunde in der Einladung als Anlage beigefügt.  +

 

Herr Stassen, von der CDU- Fraktion, stellte den Antrag die vorgestellte Planung abzulehnen und den jetzigen im Flächennutzungsplan dargestellten Stand beizubehalten.

 

Nach kurzer Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 14

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen: 6