Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB für den Bereich Höngen (vgl. Anlage)

 

  1. die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinden Gangelt, Waldfeucht  und Selfkant sind gemeinsam mit der Stadt Heinsberg (Westzipfelregion) auf dem Weg sich für die Städtebauförderung des Landes NRW zu bewerben.

 

Nach den letzten Besprechungen mit den zuständigen Mitarbeitern der Bezirksregierung Köln wurde von diesen signalisiert, dass die Wahrscheinlichkeit in den Genuss der Städtebauförderung zu kommen sehr hoch ist. Hierzu bedarf  es eines Zuwendungsantrages einschließlich eines interkommunalen Entwicklungskonzeptes für die Westzipfelregionen. Antrag und Entwicklungskonzept sind bis Ende 2016 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Beides wird derzeit von einem gemeinschaftlich beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet.

 

Weitere Voraussetzung für den Erhalt von Städtebaufördermittel ist, dass der Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen umgesetzt werden sollen, als Sanierungsgebiet gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesen werden. Hierzu ist eine entsprechende Sanierungssatzung aufzustellen. 

 

Das Sanierungsgebiet für den Bereich Höngen war aus dem als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Der Bürgermeister verwies auf der vorhergehenden Tagesordnungspunkt und ließ mangels Wortmeldungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig