Sitzung: 06.12.2016 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 284/2016
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung über die
Vertagung der unten genannten Punkte in die Sitzung der Gemeindevertretung
Die Beschlussfassung über die unten genannten Punkte C.1 und C.2
wird in die Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.
C.1 Beschlussfassung über die
vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff – vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen
bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Beschlussfassung zum weiteren
Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 04. Februar 2016
die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines qualifizierten
Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen
Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 1,0 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Havert.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Havert ein Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhaben und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 02.03.2016 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff – beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Havert, Flur 10, Nrn. 11, 12, 107 und 108 (jeweils teilweise). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den vorgenannten Grundstücken ein „Allgemeines Wohngebiet“ realisiert werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
28-29/2016 vom 24. Juli 2016 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 25. Juli 2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff
- unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=27855
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung
der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Anlässlich der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 46 – Havert, Auf die Höff – wurden weder Anregungen noch Bedenken
vorgebracht.
B.2 Es wird
festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
46 – Havert, Auf die Höff – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden.
Nach kurzer Erläuterung des Bürgermeisters, erklärte dieser, dass der aktuelle Planstand auf Wunsch der Gemeindeverwaltung geändert werden müsse, ein aktueller Planstand aber noch nicht vorliegt.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Heinz Stassen, stellte aufgrund der Sachlage einen Antrag auf Vertagung in die Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Ausschussvorsitzende ließ über den Antrag auf Vertagung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig