Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung über die vorgebrachten
Bedenken und Anregungen
Die
während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 18 – Havert, Auf die Höff
– vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
8 Enthaltungen
C.2 Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die
Gemeindevertretung beschließt, zur Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 18 – Havert, Auf die Höff
-
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
6 Enthaltungen
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 04. Februar 2016
die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines qualifizierten
Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen
Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 1,0 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Havert.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Havert ein Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhaben und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 02.03.2016 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 18 – Havert, Auf die Höff - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses Verfahrens sollen sein:
1. Die Änderung der Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke Gemarkung Havert, Flur 10, Nrn. 11, 12, 107 und 108 (jeweils teilweise) von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“.
2. Die Änderung soll im sogenannten Flächentausch mit der am nordwestlichen Ortsrand von Stein – gegenüber dem Sportplatz, hinter der bereits vorhandenen Wohnbebauung – gelegenen „Gemischten Baufläche“ auf den Grundstücken Gemarkung Havert, Flur 11, Nrn. 2, 4, 5, 6, 112 und 125 (jeweils teilweise) erfolgen.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 11. Mai 2016 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. Juli 2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 18 – Havert, Auf die Höff - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=29492
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen
und privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 18 – Havert, Auf die Höff – wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es
wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 18 – Havert, Auf
die Höff – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Der Bürgermeister ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: